LKW Nachtfahrverbot nur für die B8? 11/12/202121/12/2021 Am 20.11. fragte ich per Email bei der Gemeindeverwaltung nach, ob das Nachtfahrverbot für LKW (ab 7,5 to) denn tatsächlich ausschließlich für die B8 (zwischen Kreuzung Saaläckerstraße und Heubrachkreisel) gelten solle? Denn mit aktueller Beschilderung dürfen LKW auch nach 22 Uhr ganz legal durch den Ort fahren. Am 7.12. wurde dieses Thema dann im Bau-, Mobilitäts- und Klimaausschuss unter „Sonstiges“ behandelt: Die Antwort von Bürgermeister Dennis Neßwald war für mich nicht nachvollziehbar: Man könne die LKW-Durchfahrt nachts durch Kleinostheim nicht untersagen, da dies geschäftsgefährdend für Unternehmen sei („dann gäbe es bald keine Unternehmen mehr in Kleinostheim“). Über diese Antwort bin ich sehr verwundert, denn unter dem Nachtfahrverbotsschild für LKW wäre wohl (wie an der B8) das Zusatzschild „Anlieger frei“ angebracht, d. h. die Andienung von Unternehmen wäre nicht gefährdet. Zudem ist in Gewerbegebieten, erst recht in Wohngebieten, die Geschäftstätigkeit sowieso auf 22 Uhr beschränkt, genau der Beginn des Nachtfahrverbotes. Ich hätte mir vor allem gewünscht, dass man sich um Lösungen bemüht, um den LKW-Verkehr in Wohngebieten zumindest nachts zu vermindern. Und warum nicht auch tagsüber? Denn mit einer „Anlieger frei“- Einschränkung wäre stets die Andienung der Firmen, Geschäfte und Baustellen möglich. (Anmerkung: In Darmstadt gibt es z. B. schon seit 2006 ein ganztägigis Durchfahrtsverbot für LKW) Olav Dornberg, Ortsverband-Sprecher, Beauftragter für Social Media und Homepageolav.dornberg@gruene-kleinostheim.de
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