Ein Lichtblick zur Entlastung unserer Ortsdurchfahrt weniger: Die Recherche unserer Verwaltung beim Landratsamt ergab, dass in einer Versuchsphase nur der Landkreis Rosenheim und nur in der Sommerferienzeit die genannte Maßnahme umsetzt.
Ob dies dann künftig allgemein umgesetzt werden kann, wäre offen. Demgegenüber werden aktuell vom ADAC mehrere Landkreise im süddeutschen Raum aufgeführt, die diese Durchfahrtsverbote bereits aussprechen.
Wir werden uns in dieser Angelegenheit erneut an das Bundesverkehrsministerium wenden. Das Antwortschreiben vom 11.3.26 auf unseren Brief vom Okt. 25 an den Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Lange stimmt uns dabei durchaus zuversichtlich. Darin heißt es:
„Die Einrichtung von Umleitungsbeschilderungen stellt eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme nach der Straßenverkehrs-Ordnung dar und wird von den zuständigen Behörden jeweils im Einzelfall unter Beachtung des geltenden Rechtsrahmens entschieden.“
Weiter führt das Ministerium aus:
„Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) setzt für Beschränkungen des fließenden Verkehrs – beispielsweise Durchfahrtsverbote – bundesweit einheitlich eine besondere örtliche Gefahrenlage voraus, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter übersteigt. Maßnahmen können etwa aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Schutz vor Lärm- und Schadstoffbelastungen in Betracht kommen, sofern für die betreffende Örtlichkeit eine solche besondere Gefahrenlage festgestellt wird.“
Genau diese Belastungen werden von den Anwohnerinnen und Anwohnern seit Jahren benannt: Neben Lärm und Abgasen klagen sie ferner über Erschütterungen sowie Schäden an Gebäuden, darunter Risse in Hauswänden. Dies wurde bereits durch die Anwohner-Umfrage der Grünen aus dem Jahr 2022 dokumentiert.
Wir werden das Thema daher weiterhin mit Nachdruck verfolgen.

Friedolf Bickel, Gemeinderat und Fraktiosvorsitzender B90/Die Grünen
friedolf.bickel@gruene-kleinostheim.de
