Es gab sie doch: Rechtzeitige Förderung für die Schaffung von Ganztagsbetreuung 10/05/202312/05/2023 In schon knapp 3 Jahren besteht der Anspruch auf eine ganztägige Betreuung in der 1. Klasse! Das betrifft die jetzt 3-jährigen Kinder, die in Krippe, Kindergarten oder noch zu Hause sind. Ganztägig heißt das mindestens 8 Stunden am Tag von Mo. – Fr. und auch in den Schulferien (bei 20 Schließtagen im Jahr) eine Betreuung angeboten werden muss. Mit dieser Vorgabe aus dem Bundesgesetz 2021 sind die Aufgaben für die Bedarfsdeckung gestellt. Die anstehende Nachfrage und der Angebotsengpass nach Betreuungsplätzen im laufenden Schuljahr 22/23 hatte den Elternbeirat der Grundschule gedrängt im April 2022 zu einem runden Tisch (Schulleitung, Träger der Mittagsbetreuung, Verwaltung & Gemeinderat) einzuladen, um Lösungsvorschläge anzusprechen. Ein Ergebnis konnte hier nicht erzielt werden. Auch das mehrfache Nachfragen im Gemeinderat nach Lösungsperspektiven zum Problem wurde nicht konkret beantwortet. Die auf der Hand liegende und angesprochene vorausschauende Planung eines Erweiterungsbau an der Grundschule wurde auch nicht angegangen, da fehlende Förderrichtlinien “von oben, besonders aus Berlin” den Start einer dauerhaften Lösung behindern. So die bisherige Antwort des Bürgermeister. Aber ist das so? Dass dem nicht so ist, das haben wir auf der Veranstaltung der Grünen in Kahl zum „Themenabend Schule: Ganztagsangebot / Mittagsbetreuung: So kann der Ausbau gelingen!“ am letzten Donnerstag in Kahl aus kompetenter Hand erfahren. Vor einem interessierten und fachkundigen Publikum hat Ursula Sowa, MdL, Mitglied des Bauausschusses im Bayerischen Landtag, und Monika Hartl, Aschaffenburger Direktkandidatin für die Landtagswahl (Wahlkreis Aschaffenburg Ost) aufgeklärt, welche Fördergelder und Richtlinien es dafür gibt. Diese stehen seit August 2022 in Bayern bereit. Für die Bereitstellung des Betreuungsangebot erteilen die Landesregierungen im Vorgriff schon seit August 2022 sog. Unbedenklichkeitsbescheinigungen („Vorgezogener Vorhabensbeginn“). Seitdem können die Kommunen förderunschädlich mit dem Ausbau der zusätzlichen Plätze beginnen. Diese sind in den Eckpunktpapieren zum „Landesförderprogramm Ganztagsausbau“ aus 2022 und 2023 formuliert (Links hierz ganz unten). *) Richtigstellung zum hier weggelassenen Satz ganz unten Bei einem prognostizierten Betreuungsbedarf von 80% sollten doch alle Möglichkeiten der Umsetzung wahrgenommen werden. Insbesondere da die aktuelle Lösung Laurenci-Center nicht als langfristig anzusehen ist. Der Veranstaltung gab erst Klarheit hinsichtlich der baulichen Aufgaben. Eines ist jedoch auch klar: Personal dafür wächst auch nicht auf den Bäumen. Nur mit guten Arbeitsbedingungen in guten Ganztagsangeboten gewinnen wir Betreuerinnen, Erzieherinnen und Sozialpädagog*innen, die unsere Kinder gut betreuen, begleiten und fördern. Friedolf Bickel, Gemeinderat und Fraktiosvorsitzender B90/Die Grünenfriedolf.bickel@gruene-kleinostheim.de „Bayern hat die Verwaltungsvereinbarung (VV II) mit dem Bund bereits unterzeichnet. Die Förderrichtlinie für das „Landesförderprogramm Ganztagsausbau“ kann jedoch erst in Kraft treten, wenn alle 16 Länder unterschrieben haben. Daher erteilen die Regierungen im Vorgriff auf das „Landesförderprogramm Ganztagsausbau“ schon seit August 2022 sog. Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die keinerlei Aussage zu einer Förderung dem Grunde oder der Höhe nach trifft, können die Kommunen förderunschädlich mit dem Ausbau von zusätzlichen Plätzen beginnen. Bei Plätzen in schulischen Angeboten genügt es für die Erteilung einer Unbedenklichkeits-bescheinigung, wenn die konkrete Platzzahl später im schulaufsichtlichen Verfahren festgelegt wird.“Quelle: Neue Eckpunkte „Landesförderprogramm Ganztagsausbau“des bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Quellen: Bundesgesetz: Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG vom 11.10.2021) Eckpunkepapier der Landesregierung: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/infoblatt_eckpunkte_landesforderprogramm_ganztagsausbau.pdf neues Eckpunktepapier: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/infoblatt_neue_eckpunkte_ganztagsausbauforderung.pdf Unterschiedliche Varianten der Mittagsbetreuung *) Im Mitteilungsblatt steht noch an dieser Stelle der Satz:„Es erschließt sich uns nicht, warum diese Informationen nicht von verantwortlicher Stelle im Interesse der Eltern aufgenommen und darüber informiert wird.“Gelebte Fehlerkultur: Richtgstellung Wir berichtigen, nach Hinweis der Verwaltung, die Aussage, dass das seit 2022 vorliegende Eckpunktepapier „Landesförderprogramm Ganztagsausbau“ nicht von der Verwaltung aufgenommen und darüber informiert wurde.Richtig ist dass in öffentlicher Sitzung des Hauptverwaltungsausschuss vom Okt. 2022 unter dem „TOP 7 Nachmittagsbetreuung an der Grundschule; Sachstandsbericht“ über die Möglichkeit der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen berichtet wurde.Daher ist der Passus aus dem o.g. Beitrag „Es erschließt sich uns nicht, warum diese Informationen nicht von verantwortlicher Stelle im Interesse der Eltern aufgenommen und darüber informiert wird.“ gedanklich zu streichen und nicht weiter zu verwenden.Wir entschuldigen uns und bedauern das wir hier eine falsche Aussage getätigt haben.Friedolf Bickel, Gemeinderat
Mag zwar sein, dass der Verwaltung über die Unbedenklichkeitbescheinigung berichtet hat (wohl aber auch erst im Oktober). Auch mir als Gast des Gemeinderates ist es nicht aufgefallen, dass darüber gesprochen wurde (ggf. war es auch in der NichtöffentlichenSitzung, das kann ich nicht sagen) Aber: – Ist diese Wichtige Informatin an die interessierte Öffentlichkeit gelangt? („Transparenz“) -> Nein. – Wurden Konsequenzen aus dem Wissen, dass man seit Ende August loslegen kann, gezogen? -> Nein. Man hätte sofort Ende August anfangen können mit der Planung für die Mittagsbetreuung. Und man hätte, wie bei dem behindertengerechten Ausbau des Bahnhofs, eh schon viel eher mit einer Planung anfangen müssen. Und dann wäre die Mittagsbetreuung schon zum neuen Schuljahr im Sept 2023 ausgebaut gewesen und es hätten alle Bewerber*innen Platz gefunden. Von daher ist es eigentlich der größere Skandal, dass die Verwaltung von der Unbedenklichkeitsbescheinigung Kenntnis hatte, aber nicht gehandelt hat. Antworten
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