Schöffen-Wahl 2023: Bewerbung nur noch bis 6. März

Aktuell stellen die Gemeinden und die Jugendämter ihre Bewerber*innenlisten für Schöffen und Jugendschöffen für die Periode 1.1.2024 – 31.12.2028 auf.

Dazu können Bewerbungen abgegeben werden (in Kleinostheim bis 6. März).

Aus verschiedenen Quellen ist uns bekannt, dass undemokratische Kräfte große Anstrengungen unternehmen, ihr gefällige Personen ins Amt zu bringen. (s. a. SZ v. 21.03.2022, https://www.sueddeutsche.de/politik/justizpolitik-extremist-im-ehrenamt-1.5551740 und TAZ v. 26.09.2022 https://taz.de/Schoeffinnenwahl-2023/!5867992/

Um hier einem etwaigen Übergewicht entgegenzuwirken, sollten sich möglichst viele andere Personen für dieses Ehrenamt bewerben.

Voraussetzungen hierfür:

  • Du bist bei Beginn der Amtsperiode 25 – 70 Jahre alt
  • verfügst über die deutsche Staatsbürgerschaft
  • bist straffrei, vorurteilsfrei, verantwortungsbewusst, meinungsstark und überzeugungsfähig
  • Du benötigst aber keine juristische Vor-/Ausbildung
  • als Jugendschöff*in benötigst Du erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden.

Das hast du davon:

  • Dein Arbeitgeber stellt dich für die Zeit der Sitzungstage frei
  • du erhältst eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten
  • du sammelst neue Erfahrungen und lernst unterschiedlichste Menschen kennen
  • du trägst ein Ehrenamt mit großer Verantwortung
  • du erhältst Zugang zur Praxis der Rechtsprechung

Klingt doch spannend?

Ausführliche Infos gibt es auch unter https://schoeffenwahl2023.de/ und auf www.kleinostheim.de

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