Antrag: Dauerhafte Kontrolle des LKW-Nachtfahrverbot an der B8 02/05/202302/05/2023 Die Anwohner der B8 sind einer dauerhaften Verkehrsbelastung durch den Durchgangsverkehr ausgesetzt. Das befristete LKW-Durchfahrverbot zwischen 22 und 6 Uhr wird nicht eingehalten und entlastet daher nur unzureichend*. Eine permanente Kontrolle bzw. Überwachung ist bisherkaum möglich gewesen und kann auch durch Personaleinsatz nicht gelöst werden.Mit den heute zur Verfügung stehenden technischen Lösungen ist jedoch eine dauerhafte Durchfahrtkontrolle möglich. Es stehen automatisierte Überwachungslösungen zur Verfügung.Diese sind in vielerlei Hinsicht an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen und können rechtsichere Ergebnisse liefern. Anbieter automatisierter Überwachungslösungen:https://www.vitronic.com/de-de/verkehrstechnik/ueberwachung-von-durchfahrtsverboten Beschlussvorschlag: Die Verwaltung prüft die Möglichkeit des Einsatz einer automatisierten Überwachung des Durchfahrverbot.Sollte dies nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde Kleinostheim liegen, so wird die Verwaltung den Antrag umgehend an die zuständige Behörde / Stelle zur Beantwortung weiterleiten.Bis zu einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme sind die bisherigen Kontrollen zu *Dies hat zum einen unsere eigene nächtliche Verkehrszählung im letzen Sommer ergeben, und entspricht auch den Ergebnisse der B8-Umfrage aus 2022. Stationäre Geschwindigkeitskontrolle (Blitzer) ist auch seit einigen Jahren in Bayern erlaubt. Unser Antrag aus 2020 wurde aber leider nicht weiterverfolgt. Friedolf Bickel, Gemeinderat und Fraktiosvorsitzender B90/Die Grünenfriedolf.bickel@gruene-kleinostheim.de weitere Beiträge zum Thema B8
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