Online-Fachgespräch zur kommunalen Wärmewende 13/12/202313/12/2023 Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze hat der Bundestag den zweiten Pfeiler für eine klimaneutrale, bezahlbare Wärme der Zukunft beschlossen. Nach Monaten der Verunsicherung durch zum Teil faktenfrei geführte Debatten zum Gebäudeenergiegesetz werden die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für die Menschen vor Ort geschaffen. Damit alle wissen, wie ihre Wohnung auch in Zukunft warm bleibt – klimaneutral und bezahlbar. Das Gesetz wurde am 17.11.2023 im Bundestag beschlossen und wird am 15.12.2023 abschließend vom Bundesrat beraten, sodass alle drei Pfeiler der Wärmewende – das Gebäudenergiegesetz, die dazugehörige Förderung und das Wärmeplanungsgesetz – gleichzeitig in Kraft treten können. Anschließend werden die Länder den bundesrechtlichen Rahmen noch in landerechtliche Regelungen umsetzen. Was bedeutet das Wärmeplanungsgesetz aber konkret für die Kommunen? Was kommt auf sie zu und worauf sollten sich Kommunalpolitiker:innen und Verwaltungen einstellen? Und welche Vorgaben macht das Gesetz zur Dekarbonisierung der Wärmenetze? Zu all diesen Fragen wollen wir in einem digitalen Fachgespräch in den Austausch kommen. Wir werden dabei sowohl den beschlossenen bundesrechtlichen Rahmen darstellen als auch Vorreiterkommunen vorstellen, die sich bereits auf den Weg gemacht haben, Wärmepläne zu erstellen. Anmeldelink, Programm und weitere Infos:https://www.gruene-bundestag.de/termine/die-waermeplanung-kommt-was-bedeutet-das-fuer-kommunen Infos und anmeldung
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Ausgewähltes aus dem BMKA vom 23. Juli 2024 28/08/2024 Beschlussfassungen vertagt: Energiemonitoringsystem erscheint unvollständig Für die kontinuierliche Datenerfassung der elektrischen Energie- und den Wärmeenergieverbrauch (besser Bedarf) von ca. 17 gemeindeeigenen „Gebäuden“ lag ein entsprechendes Angebot vor. Doch viele Fragen […]