Verhindert die Stellplatzsatzung die Schaffung von Wohnraum?

In Kleinostheim gab und gibt es Diskussionen über die Stellplatzsatzung. Neben der Größe der Stellplätze regelt die Stellplatzsatzung auch die Anzahl der nachzuweisenden Parkplätze bei Baugenehmigungen, d.h. bei Neubauten, aber auch bei Umbauten, bei denen Wohnraum geschaffen wird.

Genau das war das Thema im Bau-Mobilitäts- und Klima-Ausschuss: Ein Hauseigentümer möchte aus einem Einfamilienhaus mehrere Wohnungen machen. Ein Segen! Da der Platz für die vorgeschriebene Anzahl der PKW-Stellplätze fehlt – ein häufiges Problem bei der sogenannten „Nachverdichtung“ – bat er um eine Ausnahmegenehmigung.

Die Stellplatzordnung sieht vor, dass unter Umständen die fehlenden Stellplätze gegen eine bestimmte Summe abgelöst werden können (bei 4 Wohneinheiten wären es 5Tsd.€, darüber 10Tsd€).

Die Grünen waren die einzigen, die im konkreten Fall zugestimmt haben. Die Mehrheit des Ausschusses lehnte die Bauvoranfrage ab. Wenn es schlecht läuft, verliert der Bauherr die Lust am Projekt und der wichtige Zubau von Wohnraum findet nicht statt. Schade. Aber Hauptsache, PKWs haben genügend Stellfläche. Klingt eigentlich absurd, denn wir haben keine Parkplatznot in Kleinostheim, sondern Wohnraumnot.

Es gibt aber durchaus örtliche Gegebenheiten, bei der eine Stellplatzablöse Probleme bereitet.

Und um diesen Austausch geht es bei dem Online-Infoabend der GRÜNEN:
Do, 29.02. | 20:00 – 21:30 | Kommunaler Abend zum Thema „Stellplatz-Satzung und -ablöse“ (online, mitgliederintern)

Wir hoffen hier auf neue Erkenntnisse und Ideen.

Friedolf Bickel, Gemeinderat und Fraktiosvorsitzender B90/Die Grünen
friedolf.bickel@gruene-kleinostheim.de


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