Genehmigt: LKW-Durchfahrtsverbot im Ort 10/03/202215/03/2022 Einstimmig wurde unser Antrag auf ein umfassendes und generelles LKW-Durchfahrtsverbot im Ortsgebiet angenommen (Hauptverwaltungsausschuss vom 22.02.22). Jetzt ist die Verwaltung am Zug, die Voraussetzung für die Umsetzung vorzulegen. Dann wäre ein weiterer Schritt zur Verkehrsberuhigung innerorts vollzogen. Mit einem Hinweisschild „Lieferverkehr frei“ ist trotzdem eine Anlieferung z.B. für Geschäfte und Gewerbe gewährleistet. Friedolf Bickel, Gemeinderat und Fraktiosvorsitzender B90/Die Grünenfriedolf.bickel@gruene-kleinostheim.de
Darf man eigendlich noch öffendlich FURTZEN ohne das die Einwohner auf die Barrikaden gehen u gleich Schilder aufstellen…für die sicherstellung fürs fressen, saufen u alles haben wollen sind wir LKW gut genug….man man man seit ihr egoistisch u ignorant…armes Kaff Antworten
vielen Dank für Ihren Kommentar. Sie haben recht: LKW-Transporte sind wichtig und nötig, sonst gibte s nichts zu Essen, nicht zu Trinken, wir hätten kein Gewerbe, keine Industrie, könnten keine Häuser bauen und noch nicht mal umziehen. Zum Thema Durchgangsverkehr: Kleinostheim liegt zwischen zwei Autobahnen. Deshalb ist der Verkehr und speziell der LKW-Verkehr auf der B8 sehr sehr intensiv. Eine Umgehung des Ortes ist auf der anderen Mainseite vorhanden, nur wird diese zu selten verwendet. Seit den 80er Jahren gibt es Bürgerinitiativen, und die Situation zu verbessern. Zum einen ist der Lärm (vor allem Nachts), Und dann ist zeitweise das Überqueren der Straße kaum noch möglich. Es hat sich seit den 80er auch was verbessert: Nachtfahrverbot für LKW auf der B8-Hauptstraße/Durchgangsstraße (nicht im Wohngebiet, nur auf der Hauptstraße!), streckenweise Tempo30 (aufgrund des schlechten Straßenzustandes), zwei Querungshilfen und eine zusätzliche Fußgängerampel. Es wurden wohl auch Lärmschutzfenster gefördert. Dennoch fühlen die Anwohnenden auf der Hauptstraße sich um den gesunden Schlaf gebracht und es gibt, trotz Wohnungsnot, sehr viel Leerstand dort. Aber Sie haben kommentiert auf den Beitrag zum LKW Durchgangsverbot im Ort/Wohngebiet: Hier gibt es durch das neue Logistiklager (Amazon) das Problem, dass diese LKWs ziellos durch den Ort fahren. Das hat sicherlich den Grund, dass die Straße, an der das Logistikzentrum liegt, früher Hemberger Str. hieß und somit mit der Hamburger Str. im Ort verwechselt wurde. Zudem wurde diese Straße auch jetzt umbenannt, was die Sache auch nicht einfacher macht. Von daher wäre es ja sogar eine Hilfe für den LKW-Fahrer*innen, wenn man gleich erkennt: hier ist ein Wohngebiet, da bin ich sicherlich falsch (zudem es dann im Ort Unterführungen mit max 2,5m Durchfahrtshöhe gibt, Straßen mit max 3,5to zGG und Brücken mit 30to zGG. (Wie überall wäre der Lieferverkehr davon selbstverständlich ausgenommen) Ich vermute, dass Sie vom Fach sind: daher die Frage an die Fachfrau: – Was spricht tatsächlich gegen ein LKW Durchfahrtsverbot in Wohngebieten? – Was spricht gegen die Kontrolle des LKW Nachtdurchgangsverbotes an der B8, wenn es eine bestehende Umgehung gibt? Antworten
Hallo Olav, Du hast meinen vollen Respekt: ich musste den Kommentar von Frau Gaukel laut lesen, ansonsten hätte ich Probleme gehabt, ihn (mangels Kommasetzung, Rechtschreibfehler und Fäkaliensprache) zu verstehen. Und dann hast so sachlich darauf geantwortet… Gut gemacht! Und Frau Gaukel sei gesagt, dass ich hoffe, den Tag noch zu erleben, wo wir auf LKW-FahrerInnen verzichten können … denn die Algorithmen des autonomen Fahrens stammen von Entwicklern, deren geistiger Horizont ein weiterer ist… Antworten
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