Es geht noch immer um die Entscheidung Neubau oder Sanierung. Ein erneutes Gutachten in Form einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der zweifellos kompetenten Prof. Uwe Rotermund Ingenieurgesellschaft sollte wohl die Entscheidung für einen Neubau stärken und damit auch eine Entscheidung in dieser Sitzung herbeiführen.
Um es kurz zu fassen: Das Untersuchungsergebnis weist einen Vorteil von 28 Mio € für einen Neubau gegenüber einer Sanierung auf, bei einem Betrachtungszeitraum von 50 Jahren.
Fehlende Annahmen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung sorgen für einen Vergleich „Äpfel mit Birnen“
Nicht berücksichtigt in der Berechnung wurden jedoch:
- Rückbaukosten des alten Bades
- Infrastrukturmaßnahmen beim Neubau
- Zinsen
- energetische Sanierung auch im Sanierungsmodell (senkt die Kosten deutlich)
Gerade die Zinsen dürften künftig deutlich an Relevanz gewinnen. (Anm.: auch wenn keine Kreditaufnahme für ein Invest nötig ist, rechnet man üblicherweise mit kalkulatorischen Zinsen.)
Die Rückbaukosten, deren Höhe sich nur sehr schwer schätzen lässt, und die für einen Neubau nötigen Infrastrukturmaßnahmen waren auch nicht Teil der Berechnung. Beides verteuert einen Neubau enorm und würde bei Berücksichtigung ebenfalls zu einem veränderten Ergebnis führen.
Bei der Berechnung im Sanierungsfall ist man von der unrealistischen Annahme ausgegangen, die alte bestehende Wärmeversorgung beizubehalten. Dies entspricht nicht einer energetischen Sanierung und führt zu einem erheblichen Kostennachteil gegenüber einem Neubau, der mit neuer Technik ausgestattet ist. Denn die Wirtschaftlichkeit ist eng an das Wärmekonzept gekoppelt.
Deshalb sind wir für die Investition in ein nachhaltiges Wärmekonzept, das ggf. mit der Hochschule Aschaffenburg entwickelt werden kann und folglich eine maximale CO2- und Kosteneinsparung erbringt.
Als Entscheidungsgrundlage müsste die Wirtschaftlichkeitsberechnung auch Zinsen, Rückbaukosten, Infrastrukturmaßnahmen und ein Wärmekonzept im Sanierungsfall mitberücksichtigen.
Die Zeit zur Prüfung eines solch komplexen Vorhabens sollten wir uns nehmen und stimmten deshalb gegen eine sofortigen Abstimmung. Wir werden in Ruhe prüfen und Fachleute einbeziehen, um die beste Lösung für Kleinostheim herauszufinden.

Friedolf Bickel, Gemeinderat und Fraktiosvorsitzender B90/Die Grünen
friedolf.bickel@gruene-kleinostheim.de