Ganztagsanspruch ab 2026: Die Zukunft für die Grundschule?!

Im Oktober 2021 wurde es verabschiedet: Das Gesetzt zum Ganztagsausbau der Grundschule.

In einem einmaligen Kraftakt fördert der Bund (trotz Kultushoheit der Länder) die Schulen direkt: Mit 3,5 Milliarden € wird der Ganztagsausbau vom Bund mitfinanziert.

Das neue Gesetzt schafft einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026. Kommunen sind gefordert den Ausbau zu gestalten, umfassende Mittel stehen bereit. Planungen müssen jetzt anlaufen, aber auch die Fachakademien müssen mehr Personal ausbilden, um den Bedarf decken zu können. Hier ist nicht nur Kreativität, sondern auch Tatkraft gefragt!

Am 05. November fand die äußerst informative online Veranstaltung der Petra Kelly Stiftung zum Thema „Ganztagsanspruch ab 2026: Die Zukunft für die Grundschule?!“ statt.


Mit Spannung erwartet hatten wir (Olav Dornberg und Moni Hartl, Kreisrätin) Ekin Deligöz (seit 1998 MdB) sowie Benedikt Bisping (1. Bürgermeister a.D. von Lauf a.d. Pegnitz 2008 – 20220).

Sie konnten uns über viele Details zum neuen Gesetzesanspruch berichten, der die Grundschule und wohl auch die Familien und somit die Gesellschaft verändern wird.

Im Oktober 2021 verabschiedete das Parlament das Gesetzt zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s4602.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s4602.pdf%27%5D__1668346525509https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s4602.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s4602.pdf%27%5D__1668346525509)

Seither besteht ein Rechtsanspruch von Eltern von Kindern im Grundschulalter auf eine ganztägige Betreuung der Kinder.

So müssen alle Grund- und Förderschulen
– ab 2026/27 allen Kindern der 1. Klasse,
– ab 2027/28 allen Kindern der 1. + 2. Klasse
– ab 2028/29 allen Kindern der 1. – 3. Klasse und
– ab 2029/30 allen Kindern der 1. – 4. Klasse
eine Ganztagsbetreuung anbieten. Diese muss an 5 Werktagen jeweils 8 Zeitstunden umfassen und darf höchstens 4 Wochen im Jahr schließen.

Ziele sind:
– mehr Zeit für die Förderung;
– bessere Teilhabe für benachteiligte Kinder;
– bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie
– Schließung der Betreuungslücke im Übergang KiTa und Schule;

Als Nebeneffekt wird zudem erwartet, dass auch dem Fachkräftemangel begegnet werden kann: Gibt es ein besseres Betreuungsangebot für Kinder, gehen mehr Eltern wieder mehr arbeiten…

Die Umsetzung soll über Hort oder den offenen bzw. gebundenen Ganztag geschehen. Die bisherig Praxis hier Fördervereine miteinzubeziehen ist vermutlich weiterhin möglich, allerdings muss das Schulamt hier die Aufsicht führen.

Die Ausführungsbestimmungen hierzu sind aber noch nicht da, sie werden für Anfang 2023 erwartet. Ich werde berichten..

Es sind keine kleinen Veränderungen: Allein in Bayern (bisheriges Schlusslicht aller Bundesländer bei der Ganztagsbetreuung) müssen bis 2030 über 100.000 zusätzliche Plätze ausgebaut werden. Bis 2030 müssen in Bayern über 100.000 zusätzliche Plätze ausgebaut werden.

Die Zahl variiert natürlich von Kommune zu Kommune und kann einstweilen nur geschätzt werden.

Die Bundesregierung hat viel Geld dafür zur Verfügung gestellt: 3,5 Milliarden €. Davon sind 750Millionen als Beschleunigungsmittel und 2,75 Milliarden Investitionsmittel.

Auch an den zusätzlichen Betriebskosten beteiligt sich der Staat.

In Bayern läuft es bisher nur zögerlich an. Erst 20% der zur Verfügung stehenden Beschleunigungsmittel wurden bewilligt. Hier ist noch Luft nach oben, die Gemeinden könnten bereits jetzt anfangen!

Der größere Anteil, die Investitionsmittel, umfassen folgende Bereiche:
– Neubau
– Umbau
– Erweiterung
– Kauf
– Sanierung
– Ausstattung

Die Förderquote liegt bei 70%, ab 2023 können hier die Anträge eingereicht werden: Ganztagsfinanzhilfegesetz GaFinHG https://www.gesetze-im-internet.de/gafinhg/BJNR460300021.html

Ihr ahnt es: Der Haken sind hier wohl weniger die Finanzen, sondern liegt in einem ganz anderen Bereich: Das Personal. Woher nehmen, wenn nicht stehlen?

Bei einem Betreuungsschlüssel von 1:15 müssen über 4.000 Stellen mit (Fach-) Personal besetzt werden, bei einem Betreuungsschlüssel von 1:10 sogar über 6.000!

Der Fachkräftemangel ist auch im pädagogischen Umfeld eklatant. Alle Kommunen, alle privaten Träger, alle staatlichen Schulen eint derzeit eines: Es gibt keine zusätzlichen Lehrkräfte, es gibt keine zusätzlichen Erzieher*innen, Schulsozialpädagog*innen, Förderlehrer*innen, Fachlehrer*innen, HPUs, Kinderpfleger*innen und Schulbegleiter*innen, es fehlt überall an qualifiziertem Personal!

Eine Ausweitung der Ausbildungskapaziäten ist nicht einfach. Die Bundesagentur für Arbeit versucht ihr Bestes, die Fachakademien sind gefordert. Hier gilt es noch viele Hausaufgaben zu machen! Im Gemeinderat, im Kreistag und im Landtag müssen wir uns einbringen, um die großen Aufgaben zu bewältigen!

Wir Grüne bleiben dran: In Kleinostheim, im KV Aschaffenburg und in ganz Bayern!

Monika Hartl, Kreisrätin


Sehr zu empfehlen ist hier auch folgender Artikel: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayernschule-betreuung-ganztag-fdp-spd-1.5488732yernschule-betreuung-ganztag-fdp-spd-1.5488732

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