Kurzbericht zum Werkausschuss vom 27. Juli

VITAMAR 1 – Antrag für eine offene Projektgruppe Absage erteilt

Mehrheitlich wurde unser Antrag zur Bildung einer Projektgruppe „Sanierung VITAMAR“ abgelehnt.

Mit 5 zu 3 folgte der Ausschuss der Meinung der Verwaltung. Doch was sollte bzw. könnte ermöglicht werden?

Unser Antrag basierte auf der generellen Aussage der vorliegenden Bewertungen (z.B. TUEV Süd), die dem Bad einen dem Gebäudealter entsprechend befriedigenden bis ausreichenden Zustand testierten. Dass mit der Beschlussfassung für eine Sanierung noch kein genaues Sanierungsziel vorliegt sollte allen bewusst gewesen sein. Es liegt also in unserer aller Hand, das Nutzungskonzept und Sanierungsziel zu beschreiben. So wäre eine Projektgruppe mit Vertreterinnen der Verwaltung, des Gemeinderats und der Bürgerschaft (Vereine, z.B. ProVitamar, …) und einer/einem Moderatorin geeignet, eine umfassende Zielbeschreibung als Vorlage für den Planer zu erarbeiten.

Mit der Hinzuziehung von Fachexperten wäre eine Entwicklung des Nutzungskonzept und Sanierungsziel unter Berücksichtigung aller Faktoren (zukünftige Nutzung, energetische Sanierung im Umfeld des Bades, Anpassung an heutige Vorgaben im Bau, …) möglich.

Genau eine Zielbeschreibung ist der wesentliche Ausgangspunkt für eine Projektabwicklung, um auch wirtschaftlich mit den uns anvertrauten Steuergeldern umzugehen.

ie Verwaltung erkennt keine Notwendigkeit und keinen Mehrwert. Mit dem Werkausschuss bestünde bereits eine Projektgruppe (s.o.), eine Projektsteuerung erfülle die Anforderungen, und Experten würden sowieso einbezogen werden. Damit wurde die Chance, Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen, vertan. Aktuelles Ergebnis : s.o.

Ein übertragbarer Projektleitfaden für den (unabhängig vom Projektgegenstand) maßgebenden wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeldern wird hier beschrieben: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/leitfaden-grossprojekte.html

VITAMAR 2 – Vergabe der Projektsteuerung erteilt

Auf der Suche nach einer geeigneten Projektsteuerung wurde man bei der bei der Firma gk Projektmanagement, Kitzingen, fündig. Diese war bereits bei den Neubauprojekten wie Feuerwehrhaus, Kinderkrippe und Grundschule beteiligt.

Weitere angesprochenen Projektsteuerer waren nach Aussage der Werkleitung nicht geeignet.
Einstimmig folgte der Ausschuss daher dem Vergabevorschlag.

Aber … was als Grundlage für eine Projektsteuerung unerlässlich ist, fehlt hier. Nur die reine Sanierungsabsicht ist als Aufgangspunkt für eine Projektsteuerung zu wenig.

Es fehlt für eine Projektstart die Beschreibung des wesentlichen Projektziels. Denn ohne belastbare inhaltliche bzw. funktionale Vorgaben wäre das Projekt mit hohen Risiken verbunden. Diese Zielfindungsphase ist bisher noch nicht abgeschlossen und kann vom Projektsteuerer nicht erfüllt werden.

Hier ist der Bauherr gefragt. Nur er kann das Sanierungsziel beschreiben (s.o. abgelehnte Projektgruppe). Als Brückenlösung unterstützt der Projektsteuerer jetzt diese Phase „0“ und die konkrete Planungsphase beginnt bestenfalls Ende 2025 … !
Für Interessierte hier einen link zur Phase „0“ der HOAI:
http://www.1wvpm.de/eine-hoai-phase-0

Jetzt: Überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2017- 2020

Der Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (BKPV) hat an mehreren Stellen Mängel in der Buchführung der Gemeindewerke festgestellt (Fristen nicht eingehalten, ordnungsgemäße Buchführung nicht eingehalten, …).

Wesentliche Gründe waren laut Werkleitung Personalprobleme in der Vergangenheit. Doch stellt sich im Allgemeinen die Frage, warum dies nicht erkannt wurde bzw. welche Sicherungsmaßnahmen (4-Augenprinzip) hier nicht funktionierte haben oder nicht vorhanden waren.

Aktuell seien die Probleme erkannt und die Mängel behoben. Doch ob jetzt Sicherungsmaßnahmen installiert sind, damit diese Fehler nicht mehr auftreten können, konnte nicht belegt werden.

Deshalb haben wir die Kenntnisnahme dieser Vorlage abgelehnt.

Friedolf Bickel, Gemeinderat und Fraktiosvorsitzender B90/Die Grünen
friedolf.bickel@gruene-kleinostheim.de


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