Vitamar – nach wie vor dürftige Entscheidungsgrundlagen 07/09/202207/09/2022 Die bisherigen Beratungen auf der teilweise dürftigen Grundlage einer Bestandsaufnahme 2017, einer Machbarkeitsstudie 2018 und 2022 (2521 Hallenbäder GmbH*) und dem im Vergleich vielleicht noch aussagekräftigsten Gutachten des TÜV aus 2020 soll Grundlage für eine qualifizierte Beratung bzw. Entscheidung zum Fortbestand des Vitamars sein. Einzig der TÜV beantwortet die Grundfrage nach der Bausubstanz des Bades mit „keinen gravierenden Defiziten“. Dass alle weiteren Nebenanlagen des Bades alterungsbedingt mehr oder weniger sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftig und das Gesamtkonzept zu überarbeiten ist, liegt in der Natur der Sache. Leider wurde bisher der Entscheidungsschwerpunkt mehr auf eine Entscheidung „Neubau statt einer Generalsanierung“ gelenkt, ohne dass Fragen und Untersuchungen einer möglichen Sanierung gestellt bzw. ausreichend untersucht und beantwortet wurden. Bevor eine verantwortlich begründete Entscheidung zum Vitamar getroffen werden kann, ist eine Sanierung zu untersuchen und in Kosten, Ablauf und Chancen darzustellen. Die stabile Bausubstanz bietet die Grundlage dazu. Eine Sanierung bietet die Möglichkeit, das Kernbad zu erhalten, indem Sanierungsschritte aller Gewerke so zu gestalten sind,dass sie weitestgehend unabhängig voneinander ausgeführt werden können. Sie könnten parallel zum laufenden Badebetrieb vorbereitet und umgesetzt werden (z.B. die Wasseraufbereitung, die elektrische Ausrüstung). Bauliche Änderungen und Anpassungen an ein zukünftiges Raum- und Nutzungskonzept wären auf eine ebenfalls kurze Unterbrechungen des Betriebs zu prüfen (Anbauten, Umbauten, Erweiterung des unteren Gebäudetraktes nach oben durch Deckendurchbrüche, …). Die Sanierung des Sanitärbereichs im Sommer mit vorübergehender Containerlösung wäre beispielsweise ein unterbrechungsfreie Möglichkeit. Ein durchdachter Sanierungsplan berücksichtigt auch mögliche Pausen zwischen den Gewerken. Damit wäre auch die Kostenseite, die aktuell nicht vorherzusagen ist, überschaubar und jederzeit korrigierbar, indem Maßnahmen verschoben werden könnten. Bei einem Neubau gäbe es jedoch nur eine Richtung: Anfangen und weitermachen mit der heutigen Erkenntnis,dass mit massiven Unwägbarkeiten zu rechnen ist. Und der Rückbau (=Abriss) wäre noch der weitere unbekannte Kostenblock. Da die Gemeinde für ein wirtschaftliches Arbeiten mit den Steuergeldern verpflichtet ist, sollte bei einem solchen Projekt verantwortliches Handeln belegbar sein. Kurzum: Es gibt sicher viele Ideen, die in einem fachlich durchdachten Sanierungsplan münden könnten, wenn wir das wollen. Aber das setzt auch ein gewisses Wollen voraus und keine Entscheidungsauslagerung durch diverse „Gutachten“. Deshalb haben wir im Februar 2022 einen Antrag zur Bildung einer Projektgruppe „Sanierung VITAMAR“ mit den Bürgen*innen eingereicht. Auf die Mitnahme der Bürger*innen zur Entscheidungsfindung weist der TÜV besonders hin. Bisher ist der Antrag noch nicht behandelt worden. *bezeichnend für die Ernsthaftigkeit dieser Machbarkeitstudie war die Bewertung im Vortrag, dass eine Sanierung nur Flickwerk sei. Damit hat sich die beauftragte Firma selbstredend disqualifiziert. Ist die jahrhundertelange Sanierung des Kölner Doms Flickwerk? Friedolf Bickel, Gemeinderat und Fraktiosvorsitzender B90/Die Grünenfriedolf.bickel@gruene-kleinostheim.de
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Bericht aus dem Werkausschuss vom 25.01.24 07/02/202406/02/2024 Themen: Wirtschaftsplanung der Gemeindewerke |