Mehr Sicherheit für Fußgänger*innen

Zusätzliche Zebrastreifen, speziell auf Wegen, die von Schüler*innen und Senior*innen oft benutzt werden, wurden schon öfters in Kleinostheim beantragt (auch von Seiten der Eltern), aber aufgrund der strengen gesetzlichen Vorgaben nicht genehmigt.
Der „reibungslose“ Verkehrsfluss steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Vordergrund. Anlass zu Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, wie Ampeln, Zebrastreifen, Tempo 30 sind in der Regel nur Unfallhäufigkeiten oder Lärmschutz, nicht jedoch die Unfall-Vorbeugung.
Kommunen sollten hier selbstbestimmter arbeiten können. Das große Ziel der GRÜNEN ist die Änderung der StVO im Bund, bzw. Anpassungen im Land (wie z. B. bereits in Baden-Württemberg).

Daher braucht es eine Reform der Gesetze/Vorgaben!

„Bundesweit ereignen sich ca. 80 % aller Unfälle mit Fußgängerbeteiligung in Ortschaften beim Überqueren von Straßen. Der Anteil von Kindern und Senior*innen an Fußgängerunfällen ist dabei überproportional hoch.
Wir [die Grüne Fraktion im Bayer. Landtag] setzen uns für eine fußgängerfreundliche Verkehrspolitik ein, die die schwächsten Teilnehmer*innen schützt.
Um Kindern, Senior*innen und mobilitätseingeschränkten Menschen eine sichere Straßenüberquerung zu ermöglichen und den Verkehr in Ortschaften merklich zu beruhigen ist der Zebrastreifen ein geeignetes und unkompliziertes Mittel.
Deswegen müssen die Kommunen mehr Möglichkeiten bekommen, Zebrastreifen anzuordnen – dafür wollen wir die StVO modernisieren!“

Dr. Markus Büchler,
Sprecher für Mobilität der Grünen Fraktion im Bayer. Landtags


Tipp: Webinar „Wie bekomme ich mehr Zebrastreifen in meinen Ort“ von Markus Büchler auf youTube:
https://www.youtube.com/watch?v=VMNgb3-UtYI

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