Unterlassene Hilfeleistung 20/01/202020/01/2020 Zur richtigen (Weihnachts-)Zeit hat Robert Habeck das richtige gefordert: unbegleitete Minderjährige aus den überfüllten griechischen Lagern nach Deutschland zu holen. Bekommen hat er Zustimmung, aber auch Kritik. So wird von Politikern der CDU und FDP befürchtet, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, der durch »Fehlanreize«, neue »unkontrollierte Fluchtbewegungen« auslösen würde. Kinder werden so zu Geiseln des Nichtstuns. Barmherzigkeit sieht aber anders aus: Haben nicht unsere Kirchen und die Vereinten Nationen das Thema Flüchtlingskinder auf die Agenda gesetzt? Habeck hat auf diese Appelle reagiert, während andere Politiker schwiegen. Dabei wäre genug Geld vorhanden, und auch Bundesländer, die die Kinder aufnehmen würden – wenn sie nur dürften. »Wer da weiß Gutes zu tun, und tut’s nicht, dem ist’s Sünde.« (Jakobus 4,17). Nicht nur zur Weihnachtszeit 2019 ist es eine Sünde, Flüchtlinge und Kinder in Lagern leiden zu lassen. Die weltliche Rechtsprechung spricht in Fällen, bei denen Menschen nicht geholfen wird, obwohl ihnen geholfen werden könnte, von unterlassener Hilfeleistung. Robert Habeck hat Klage erhoben – die »Gerichtsverhandlung« war kurz, das Ergebnis eine Niederlage für die Menschlichkeit. Helmut Siegert, Aschaffenburg Helmut Siegert, Aschaffenburg Leserbrief im Main-Echo am 18.01.2020
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