Unterlassene Hilfeleistung

Zur rich­ti­gen (Weih­nachts-)Zeit hat Robert Ha­beck das rich­ti­ge ge­for­dert: un­be­g­lei­te­te Min­der­jäh­ri­ge aus den über­füll­ten grie­chi­schen La­gern nach Deut­sch­land zu ho­len. Be­kom­men hat er Zu­stim­mung, aber auch Kri­tik.

So wird von Politikern der CDU und FDP befürchtet, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, der durch »Fehlanreize«, neue »unkontrollierte Fluchtbewegungen« auslösen würde. Kinder werden so zu Geiseln des Nichtstuns.
Barmherzigkeit sieht aber anders aus: Haben nicht unsere Kirchen und die Vereinten Nationen das Thema Flüchtlingskinder auf die Agenda gesetzt? Habeck hat auf diese Appelle reagiert, während andere Politiker schwiegen. Dabei wäre genug Geld vorhanden, und auch Bundesländer, die die Kinder aufnehmen würden – wenn sie nur dürften.
»Wer da weiß Gutes zu tun, und tut’s nicht, dem ist’s Sünde.« (Jakobus 4,17). Nicht nur zur Weihnachtszeit 2019 ist es eine Sünde, Flüchtlinge und Kinder in Lagern leiden zu lassen. Die weltliche Rechtsprechung spricht in Fällen, bei denen Menschen nicht geholfen wird, obwohl ihnen geholfen werden könnte, von unterlassener Hilfeleistung. Robert Habeck hat Klage erhoben – die »Gerichtsverhandlung« war kurz, das Ergebnis eine Niederlage für die Menschlichkeit. Helmut Siegert, Aschaffenburg

Helmut Siegert, Aschaffenburg
Leserbrief im Main-Echo am 18.01.2020

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