Vorschlag: Live-Übertragung von Sitzungen in der Corona-Zeit

Die allgemein geltende Ausgangsbeschränkung bis zum 19.April 2020 erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern nicht, die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates zu besuchen.
Auch wenn die Sitzungen keine Veranstaltungen nach der im Infektionsschutzgesetz erlassenen Allgemeinverfügung sind, werden nicht alle interessierten Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die Angehörigen der Risikogruppen sich über die ausgesprochene Ausgangsbeschränkung hinwegsetzen.
Entgegen der bestehenden Besuchsmöglichkeit wird auch manche/r Besucher*in, in der Erwartung weniger Besucherplätze vorzufinden, die Sitzung vermeiden. Um der Öffentlichkeit die Teilhabe an öffentlichen Sitzungen trotzdem zu ermöglichen und anzubieten, schlagen wir vor, in dieser Ausnahmesituation die Liveübertragung der kommenden Ferienausschusssitzung (Hauptthema war der Bauantrag „Bullenstall + Biogasanlage“) am Donnerstag, 16.04.2020 im Internet bereitzustellen. Mit einem vertretbaren Aufwand sollte bzw. könnte diese Maßnahme umsetzbar sein.

abgelehnt, nicht zulässig, nur wenn alle Gemeinderats-Mitglieder zustimmen.


Eine Liveübertragung im Internet könnte der Öffentlichkeit die Teilhabe an der öffentlichen Sitzung trotzdem ermöglichen können, da es um ein Thema mit größtem öffentlichen Interesse ging (Bauantrag Bullenstall+Biogasanlage)
Uns ist bewusst, dass eine Liveübertragung viel Aufwand verursacht und offene Fragen ergibt: Das reicht von den Datenschutzbestimmungen und Persönlichkeitsrechten bis hin zur professionellen Technik.
Angesichts der Infektionszahlen ist es aber sicher sinnvoll, zumindest für die künftigen Sitzungen eine Videoübertragung in Betracht zu ziehen.


Rechtsgrundlage ist hierbei die Geschäftsordnung der Gemeinde Kleinostheim (§ 20 Öffentliche Sitzungen)
„(2) 1Die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats sind allgemein zugänglich, soweit der für Zuhörer bestimmte Raum ausreicht. 2Für die Medien ist stets eine angemessene Zahl von Plätzen freizuhalten. 3Ton- und Bildaufnahmen jeder Art bedürfen der Zustimmung des Vorsitzenden und des Gemeinderats; sie sind auf Verlangen eines einzelnen Mitglieds hinsichtlich seiner Person zu unterlassen. 4Ton- und Bildaufnahmen von Gemeindebediensteten und sonstigen Sitzungsteilnehmern sind nur mit deren Einwilligung zulässig.

Update: es gibt auch aufgrund wachsender Nachfrage (München, Chemnitz, Magdeburg, Pfaffenhofen, Dresden, Herrieden, Düsseldorf und viele weitere Gemeinden und Städte stellen ihre Sitzungen und Bürgerversammlungen bereits online) Dienstleister, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben. (siehe https://stadtratssitzung.de/)

Update 04.12.2020: Erstamals wird die Gemeinderatssitzung vom 09.12.2020 inkl. Bürgerfragestunde in der Gemeinde Haibach/Ufr. live übertragen.

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