Anmeldung zum Hofflohmarkt und KleinostheimVerschenkt

Anmeldung (d. h. Eintragung in die Liste und Karte):

für So. 21. April 2024
Info: die Daten werden in Karte und Liste nicht sofort sichtbar, sondern erst zeitverzögert (da manuelle Eingabe), frühestens jedoch Ende August.

Eingabe freiwillig (nur für Rückfragen)
Eingabe freiwillig (nur für Rückfragen)
Geben Sie bitte hier an, ob Sie einen privaten Hof-Flohmarkt anbieten (privater, nicht gewerblicher Verkauf) oder einen #KleinostheimVerschenkt Stand haben.
Geben Sie bitte hier an, ob Sie einen privaten Hof-Flohmarkt anbieten (privater, nicht gewerblicher Verkauf) oder einen #KleinostheimVerschenkt Stand haben.
Bitte nur Orte in Kleinostheim eintragen, denn dies ist eine Aktion ausschließlich für Kleinostheim. Ggf. können Sie dazuschreiben, was Sie anbieten werden (Kindersachen, Spielzeug, Kleidung, Kunst, ....) oder ob es abweichende "Öffnungszeiten" gibt. Sie können Ihre Sachen/Ihren Stand auch fotografieren und auf Facebook unter dem Post auf der Grünen Facebook-Veranstaltung oder auf Instagram mit dem Hashtag #KleinostheimVerschenkt stellen. Oder auch suchen ...
z. B. andere "Öffnungszeiten", weitere Besondereiten / Warengruppen, "Nette Toilette" (d.h. Leute dürften ihr privates WC benutzen), ...
https://gruene-kleinostheim.de/datenschutzerklaerung/
Info: Ihre Daten werden nach der Aktion bei uns gelöscht. Sie müssen außer den Ort auch keine Daten angeben.
"KleinostheimVerschenkt & Hofflohmärkte" sind jeweils private Veranstaltungen. Für diese übernehmen wir keine Verantwortung.
Wir erstellen ausschließlich die Seite mit der Übersichtskarte und kümmern uns um die Bewerbung. Wir übernehmen keinerlei Haftung.

Tipp: Hängen Sie jetzt schon vor Ihr Tor/Hof/Garage dieses Hinweisschild (ggf. in einer Prospekthülle):

Bitte machen Sie auch Werbung für die weitern Hofflohmärkte, in dem Sie ggf. die Komplettliste auslegen:
(diese ist ab Fr. 19.04. hier herunterladbar).


Auflagen des Ordnungsamtes:
– Die Sicherungspflichten der Gegenstände des jeweiligen privaten Aufstellers müssen eingehalten werden.
– Ausreichend Platz für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwägen auf den Gehwegen muss zur Verfügung stehen und jedweder Verkehr darf nicht behindert werden.
– Nach Beendigung der Aktion sind alle ausgestellten Gegenstände vom jeweiligen Aufsteller wieder zu entfernen.
– Bitte beachten Sie ebenfalls den Einfluss der Witterung, insbesondere sind Gegenstände auch gegen Wind zu sichern.

Die Grünen übernehmen ausschließlich die Eintragung in in die Karte und Liste sowie die Werbung (Plakate, soziale Medien). Für alles Weitere (den Hofflohmarkt und/oder den Verschenkt-Stand) übernehmen wir keine Haftung. Dies sind dann alles private Veranstaltungen.
Ggf. habe einzelne Hofflohmärkte individuelle „Öffnungzeiten“.
Wichtige Regeln:
– Die Sicherungspflichten der Gegenstände des jeweiligen privaten Aufstellers müssen eingehalten werden.
– Es muss ausreichend Platz für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwägen auf den Gehwegen muss zur Verfügung stehen und jedweder Verkehr darf nicht behindert werden
– Nach Beendigung der Aktion sind alle ausgestellten Gegenstände vom jeweiligen Aufsteller wieder zu entfernen.
– Bitte beachten Sie ebenfalls den Einfluss der Witterung, insbesondere sind Gegenstände auch gegen Wind zu sichern.

Vorlagen, um Ihren/Deinen Stand zu kennzeichnen (wichtig vor allem, wenn man „KleinosheimVerschenkt“ und Hofflohmarkt gleichzeitig anbietet, damit die Besucher genau wissen, was kostenlos ist und was nicht.