Landschaftsbild und Naherholungsgebiet erhalten 06/04/202205/04/2022 Das bewegt Kleinostheim – Bullenstall Viele hatten schon das Bauvorhaben ad acta gelegt gesehen, aber mit der öffentlichen Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach Art. 66 a Abs. 1 Satz 1 BayBO am 10. März wurde das Thema wieder auf die Tagesordnung gehoben. Da das Vorhaben bisher nicht für beendet erklärt worden ist, fordert es jetzt die intensive Auseinandersetzung. Wir sehen, dass mit diesem Bauvorhaben der Erholungswert im Kleinosteimer Umfeld wesentlich eingeschränkt und das Landschaftsbild verunstaltet wird*. Denn von diesen Naherholungsflächen haben wir sehr wenige. Damit werden öffentliche Belange in diesem Kontext und der Verhältnismäßigkeit zum Einzelvorhaben beeinträchtigt bzw. nicht berücksichtigt. Des Weiteren können Störfälle der Biogasanlage (mehrtägiger Ausfall) mit Austritt von Biogas zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner*innen führen. Wir bezweifeln außerdem, dass im Zeichen des Klimawandels mit den vermehrt zu erwartenden Trockenperioden die Futterverfügbarkeit** generell gewährleistet sein wird. Die vergangenen Jahre (2018/19) haben diesen Mangel bereits deutschlandweit gezeigt. Dass die Biogasanlage als Beleg für nachhaltiges Wirtschaften aufgeführt wird, ist ebenfalls fragwürdig. Die Methan-Emmissionen, die 500 Rinder verursachen, und die daraus resultierenden CO2-Äquivalente übersteigen den Wert, den man verbrauchen würde, um die gleiche Anzahl von Haushalten mit Braunkohlestrom zu versorgen. Noch bis zum 11. April werden Einwände beim Landratsamt angenommen. Danach ist das nicht mehr möglich. Dass es bisher zu keiner Lösung des Problems kam, ist bedauerlich, insbesondere, da wir unsere Bereitschaft zu Gesprächen mit allen Beteiligten angesprochen hatten. Doch wurde dies nicht weiter verfolgt. * BayBO §35 „Bauen im Außenbereich“ ** BauGB §201 „Begriff der Landwirtschaft“ Friedolf Bickel, Gemeinderat und Fraktiosvorsitzender B90/Die Grünenfriedolf.bickel@gruene-kleinostheim.de
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