Durchfahrtsverbot für LKW im Ortsgebiet

Unser Antrag wird am Di. 22.02.22 ab 18Uhr im Hauptverwaltungsausschuss (Maingauhalle, Kleiner Saal) behandelt:

Die deutliche Zunahme besonders des Schwerlastverkehrs durch und innerhalb Kleinostheims bedeutet eine hohe Belastung der davon betroffenen Mitbürgerinnen und der Umwelt sowie eine erhöhte Gefährdung der Mitbürger*innen.

Diese sprunghafte Zunahme ist ursächlich mit der beginnenden Inbetriebnahme des neuen Logistik- und Verteilzentrums im Oktober 2021 im Industriegebiet NORD verbunden.

Auch der innerörtliche Schwerverkehr nimmt zu. Dies geschieht auch auf innerörtlichen Parallelstrecken, auch um das Nachtfahrverbot auf der B8 zu umgehen. Ebenso können Navigationsprobleme zur Belastung aller Beteiligten werden, da die ehemalige Hamberger Straße (jetzt Ossenheimer Straße) die Verwechslung mit der in der Waldstadt gelegenen Hamburger Straße zulässt und die Ossenheimer Straße noch nicht in allen
Navigationssystemen aufgenommen ist.

Beschlussvorschlag:
Für eine Verbesserung der Lebensqualität der Bürgerinnen und zum Wohl der Umwelt soll ein generellen LKW-Durchfahrverbot eingerichtet werden.
Aus Richtung Aschaffenburg kommend ist das Verkehrszeichen 253 „LKW-Verbot“ und das Zusatzzeichen 1026-35 „Lieferverkehr frei“ an der Saaläckerstraße nachzurüsten.
Es bleibt den LKW damit erlaubt, in den Ort bzw. auf die Goethestraße zu fahren, um die ortsansässige Geschäfte, Baustellen und Anwohner*Innen – eventuell auch nachts – zu beliefern. Dafür soll
die Verwaltung prüfen, ob – wie in Hessen – auch Schilder mit dem Hinweis „Be- und Entladen frei“ möglich sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag zu prüfen und zeitnah umzusetzen.

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