Antrag: Geschäftsordnung veröffentlichen

Geschäftsordnung §38: Verteilung der Geschäftsordnung

Jedem Mitglied des Gemeinderats ist ein Exemplar der Geschäftsordnung auszuhändigen. Die Geschäftsordnung wird im Internetauftritt der Gemeinde veröffentlicht. Im Übrigen liegt die Geschäftsordnung zur allgemeinen Einsicht in der Verwaltung der Gemeinde aus.

Antrag wurde angenommen und bereits umgesetzt:
Die Geschäftsordnung ist somit nun Online verfügbar: https://www.kleinostheim.de/wp-content/uploads/2020/06/Gesch%C3%A4ftsordnung-Kleinostheim-2020-2026-Stand-04.05.2020.pdf


Hintergrund-Info: Die Geschäftsordnung des Gemeinderats, die am Anfang einer neuen Amtszeit erlassen wird, enthält ergänzend zu den Regelungen der Bayerischen Gemeindeordnung wichtige Bestimmungen zur Vorbereitung, Ablauf und Nachbereitung der Gemeinderatssitzungen. Somit enthält sie die „Spielregeln“ für eine Zusammenarbeit im Gemeinderat. Die Regeln können auch während der Amtszeit geändert werden.

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