Jedem Mitglied des Gemeinderats ist ein Exemplar der Geschäftsordnung auszuhändigen. Die Geschäftsordnung wird im Internetauftritt der Gemeinde veröffentlicht. Im Übrigen liegt die Geschäftsordnung zur allgemeinen Einsicht in der Verwaltung der Gemeinde aus.
Geschäftsordnung
Geschäftsordnung §15: Abhalten von Bürgerversammlungen Bürgerversammlungen* sollen auf der gemeindlichen Internetseite, in der Lokalpresse und per Aufstellen von Plakaten beworben werden, um eine rege Teilnahme zu erzielen und die Bürgerbeteiliung…