Ampel macht Weg frei für mehr kommunale Möglichkeiten

Endlich! Die Ampel-Regierung hat ihr Versprechen eingelöst und gemeinsam mit dem Bundesrat den Weg geebnet für mehr Verkehrsberuhigung.

Durch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes StVG und der Straßenverkehrsordnung StVO im Juni und Juli 2024, haben Kommunen nun viel mehr Möglichkeiten für verkehrsberuhigende Maßnahmen, und dies auch auf übergeordnten Straßen (Kreis-, Staats- und Bundesstraßen), was für Kleinostheim von Bedeutung ist.

Das ist ein wichtiger Schritt für die Verkehrswende vor Ort. Denn nun können Kommunen für mehr Sicherheit und Lebensqualität sorgen sowie mehr Platz für Fuß- und Radverkehr schaffen.

Während bislang eine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden musste, um verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie z.B. Tempo 30 anzuordnen, ist den Kommunen dies nun auch aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheitsvorsorge und aus städtebaulichen Gründen rechtssicher möglich.

Eine gute Übersicht über die neuen Möglichkeiten im Detail bietet diese Seite des baden-württembergischen Verkehrsministeriums: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-strassenverkehrs-ordnung-mehr-spielraeume-fuer-rad-und-busverkehr

Ein wichtiger Satz hierbei: „Kommunen erhalten ein Antragsrecht für Anordnungen auf Straßen außerhalb ihrer Zuständigkeit. Sie haben gegenüber der Straßenverkehrsbehörde einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.“ Außerhalb Kleinostheimer Zuständigkeit ist die B8. Somit ließen sind nun direkt bei der Straßenverkehrsbehörde direkt beantragen:

  • Tempo 30 durchgehend auf der gesamten B8
  • Blitzer für Tempo30 Bereich (B8)
  • LKW Nachtfahrverbots-Kontroll-Blitzer (B8)

Letzte Details wird die Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zur StVO ergeben, die jetzt erstellt wird.

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Ein Kommentar

  1. Auf der letzten Bürgerfragestunde habe ich nochmals nachgefragt, was mit all den Grünen Anträgen bzgl. B8 passiert ist, die an die übergeordnete Stelle weitergeleitet wurden. Es gab leider keine befriedigende Antwort, außer dass die 3. Bürgermeisterin einwarf, es gäbe noch keine geänderte StVO (was offensichtlich nicht korrekt ist, die Aktualisierung der StVO wurde am 5.7. vom Bundesrat beschlossen).
    Das Thema B8 scheint fast niemanden so richtig zu interessieren.
    Ich würde mir wünschen, dass man – ähnlich wie frühere Bürgermeister dies wohl getan haben – sich energisch für eine deutliche Verbesserung der Verkehrssituation an der B8 einsetzt. Letztendlich kann auch ein Bürgermeister mal beim bayer. Verkehrsminister auch anrufen oder ihn mal einen Besuch abstatten. Oder besser: ihn nach Kleinoshteim einladen!