Kommunalwahl: Wie und was wählt man?

Bei der Kommunalwahl in Bayern dürfen alle Deutschen sowie Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten wählen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde oder im Landkreis haben.

Besonderheit der Kommunalwahl ist das Panachieren und Kumulieren:

Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie es Sitze im Gemeinderat oder Kreistag gibt.
In Kleinostheim gibt es 20 Sitze, somit hat man 20 Stimmen.

  • Panaschieren bedeutet, dass man seine Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Listen verteilen kann. Man ist also nicht auf eine Partei oder Wählergruppe festgelegt.
  • Kumulieren heißt, dass man einer Person bis zu drei Stimmen geben darf, wenn man sie besonders unterstützen möchte. Achtung: die Gesamtstimmenzahl darf aber in Kleinostheim nicht über 20 liegen, sonst ist der Wahlzettel ungültig. Man darf z. B. 6 Kandidat*innen 3 Stimmen geben (ergibt 18), hat dann aber für den 7. Kandidierenden nur noch 2 Stimmen übrig.

Man kann außerdem einfach eine komplette Liste ankreuzen – dann gehen alle Stimmen automatisch an diese Liste (d. h. einfach oben z. B. GRÜNE ankreuzen, dann bekommen alle in dieser Liste enthaltenen Kandidierenden 1 Stimme.)

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