Tempo 30 – Fazit und andere Positionen (Teil 6)

Andere Kommunen
Erfahrungen anderer Kommunen in unserer Nachbarschaft zeigen, dass es in der mittlerweile jahrzehntealten Regelung, in Wohngebieten durchgehend Tempo 30 anzuordnen, weitgehend keine Probleme gibt. Nachfragen in Haibach, Stockstadt und Aschaffenburg haben ergeben, dass es kein auffälliges Unfallverhalten gibt und seitens der Bürger*innen die Regelung akzeptiert wird. In Aschaffenburg ist sie im Verkehrsentwicklungsplan verankert. Klare Aussage auch von dieser Seite: Niemand möchte in die Zeit vor Tempo 30 zurück.​

Das Umweltbundesamt hat folgende Regelung zu Tempo 30 vorgeschlagen: Tempo 30 innerorts: Eine wichtige Grundvoraussetzung der Gleichbehandlung der Verkehrsmittel ist eine stärkere Angleichung der Geschwindigkeiten durch eine innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 30 km/h. Höhere Geschwindigkeiten (z. B. Tempo 50) können auf einzelnen Hauptverkehrsstraßen weiterhin zulässig sein, sofern sie mit qualitativ hochwertigen, ausreichend dimensionierten und idealerweise geschützten Radverkehrsanlagen ausgestattet sind. Die Kompetenzen dazu sind den Kommunen zu überlassen.

Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung meint: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in Ortschaften als Regelgeschwindigkeit meint nicht, dass auf auszuweisenden Strecken nicht auch höhere Geschwindigkeiten erlaubt werden können. Aber die ‚Beweislast‘ wird umgekehrt: Es muss streckenbezogen begründet werden, warum schneller gefahren werden darf – und nicht, wie heute die Regel, warum langsamer gefahren werden muss. Fazit Zahlreiche Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse sprechen also für Tempo 30. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine Geschwindigkeitsreduzierung ist unumstritten.

Die Grünen in Bund und Land haben bereits vor Langem entsprechende Beschlüsse gefasst. Im Bundestagswahlprogramm 2017 hieß es dazu: „Dazu sollen sie (die Kommunen) zum Beispiel das Recht bekommen, innerorts eigenständig und unbürokratisch über die Einführung von Tempobeschränkungen wie Tempo 30 zu entscheiden. Wir fordern, dass Kommunen leichtere Möglichkeiten bekommen, bauliche Verkehrsberuhigung auf überregionalen Straßen umzusetzen.“.
Für Kleinostheim bedeutet das: Wir als Grüner Ortsverband werden auf alle Fälle an dem Thema dranbleiben. Im Mittelpunkt stehen für uns Lebensqualität, Sicherheit, ein Miteinander im Straßenverkehr und die Teilhabe aller.

Tino Fleckenstein

Positive Nachrichten, es geht doch!
„Helsinki hat die Zahl der Verkehrstoten auf null reduziert, eine der Maßnahmen war ein allgemeines Tempolimit von 30 km/h. Es ist also machbar“
SZ vom 04.08.2020: Interview mit Matthew Baldwin

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