Anträge zum Thema LKW-Verkehr

Im Januar haben wir folgende Anträge gestellt, um den LKW-Durchgangsverkehr in Kleinostheim zu reduzieren:

Zur Reduzierung des örtlichen Durchgangsverkehrs können Ideen zur Verkehrslenkung beitragen. So war es während der Sanierungsarbeiten der B8 zwischen Dettingen und Kleinostheim problemlos möglich, die Umleitung (= Umfahrung) über die B469 auszuweisen.
Die Umleitung wurde nach Beendigung der Baumaßnahme aufgehoben. Eine fortgeführte Verkehrslenkung hätte manche/n Verkehrsteilnehmerin sicher von der Durchfahrt durch Kleinostheim abgehalten. Beispielsweise könnte am südlichen Ende der Ortsumgehung Dettingen mit der Wegweisung „Richtung Aschaffenburg“ direkt auf die A45 geleitet und die weiterführende Beschilderung entsprechend angepasst werden. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung möge Ideen und Konzepte für eine attraktive Ortsumgehung über die andere Mainseite via B469 zusammenstellen. Hierzu sollte ein Workshop eingerichtet werden, zu dem Fachleute und Bürgerinnen eingeladen werden. Die Möglichkeiten sind vorzustellen und aktiv auf eine Umsetzung zu prüfen.

Die deutliche Zunahme besonders des Schwerlastverkehrs durch und innerhalb Kleinostheims bedeutet eine hohe Belastung der davon betroffenen Mitbürgerinnen und der Umwelt sowie eine erhöhte Gefährdung der Mitbürgerinnen. Diese sprunghafte Zunahme ist ursächlich mit der beginnenden Inbetriebnahme des neuen Logistik- und Verteilzentrums im Oktober 2021 im Industriegebiet NORD verbunden.
Die Nutzung der Ortsdurchfahrt wird offensichtlich als Abkürzungsstrecke zwischen der A3 und dem Industriegebiet NORD, auch unter der Missachtung des nächtlichen Durchfahrverbotes auf der B8, intensiv und jederzeit genutzt.
Auch der innerörtliche Schwerverkehr nimmt zu. Dies geschieht vermutlich, um das Nachtfahrverbot auf der B8 zu umgehen. Ebenso können Navigationsprobleme zur Belastung aller Beteiligten werden, wenn die ehemalige Hamberger Straße (jetzt Ossenheimer Straße) die Verwechslung mit der in der Waldstadt gelegenen Hamburgerstraße zulässt und die Ossenheimer Straße noch nicht in allen Navigationssystemen aufgenommen ist.
Beschlussvorschlag: Um Anwohnerinnen und Anwohner von LKW-Verkehr durch und in Kleinostheim zu
entlasten, wird die Verwaltung aufgefordert, folgende Beschilderungen zu prüfen und zeitnahe umzusetzen:
Wegweiser an den Ausfahrten der A 45 und auf der B8:
An den Abfahrten der A45 aus beiden Richtungen sollen Wegweiser frühzeitig den Weg zum Logistikzentrum weisen und damit verhindern, dass LKW den Weg nach und durch Kleinostheim nehmen.
Ferner sind entsprechende Wegweiser auf der B8 Richtung Kleinostheim vor dem Abzweig Frankfurter Straße zur Waldstadt und vor dem Heubrach-Kreisel aufzustellen. Damit soll verhindert werden, dass suchende LKW-Fahrer Richtung Waldstadt („Hamburger/Hamberger Straße“) fahren. Sie können dann die Möglichkeit am Heubrach-Kreisel umkehren.

Das Nachtfahrverbot für LKW auf der B 8 wird durchgängig missachtet. Die amtlichen Ergebnisse der Straßenverkehrszählungen des Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr belegen, dass Handlungsbedarf besteht, den Verkehr und besonders den Schwerlastverkehr einzudämmen. Das bestehende Durchfahrverbot ist mit zielführenden Maßnahmen zu erreichen. Deshalb sind in einem ersten Schritt intensive Kontrollen des Tempolimits und des LKW-Nachtfahrverbots durchzuführen.
Hinweis: In Dettingen hat die vor ca.10 Jahren ermittelte Durchfahrt von 14.500 Fahrzeugen pro Tag zum Bau einer Umgehungsstraße geführt und in Folge zur Herabstufung der B8 zur Staatsstraße. Bei Fertigstellung der Umgehung wird sie schließlich zur Gemeindestraße herabgestuft. Die aktuellen Durchfahrtszahlen auf der B8 in Kleinostheim sollten daher ausreichender Anlass für verkehrsreduzierende Maßnahmen sein.
Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung die Installation von mittlerweile zulässigen stationären Geschwindigkeitserfassungen (alternativ auch mobile
Blitzer) entlang der B 8.
Der Gemeinderat beschließt, zur Einhaltung des LKW-Nachtfahrverbot die intensive Kontrolle
des Durchgangsverkehrs mit der technisch möglichen Erfassung des Schwerlastverkehrs.
Anlagen:
Verkehrsmengenzahlen:
https://www.baysis.bayern.de/web/content/verkehrsdaten/SVZ/kennwerteundkarten.aspx
Technisch mögliche Erkennung von Fahrzeugen:
https://www.fr.de/rhein-main/kreis-gross-gerau/ruesselsheim-ort29367/ruesselsheim-lkwdurchfahrtsverbot-
mit-laser-ueberwacht-90295278.html

Die deutliche Zunahme besonders des Schwerlastverkehrs durch und innerhalb Kleinostheims bedeutet eine hohe Belastung der davon betroffenen Mitbürgerinnen und der Umwelt sowie eine erhöhte Gefährdung der Mitbürgerinnen. Diese sprunghafte Zunahme ist ursächlich mitder beginnenden Inbetriebnahme des neuen Logistik- und Verteilzentrums im Oktober 2021 im Industriegebiet NORD verbunden.
Auch der innerörtliche Schwerverkehr nimmt zu. Dies geschieht vermutlich auf innerörtlichen Parallelstrecken, um das Nachtfahrverbot auf der B8 zu umgehen. Ebenso können Navigationsprobleme zur Belastung aller Beteiligten werden, wenn die ehemalige Hamberger Straße (jetzt Ossenheimer Straße) die Verwechslung mit der in der Waldstadt gelegenen Hamburgerstraße zulässt und die Ossenheimer Straße noch nicht in allen Navigationssystemen aufgenommen ist.
Dies bedeutet auch, dass ein Befahrverbot der beiden Bahnbrücken Frankfurter und Hörsteiner Straße mit einer zulässigen Gesamtmasse von 30t vermutlich nicht beachtet wird. Als Folge können durch eine Überlastung Brückenschäden ausgelöst werden.
Beschlussvorschlag:
Um den Fehlverkehr in die Waldstadt und die Überlastung der Bahnbrücke zu vermeiden, wird die Verwaltung aufgefordert, folgende Beschilderung auf der B 8 zu prüfen und zeitnah umzusetzen:
Hinweisschilder an der Einfahrt zur Waldstadt sollen darauf hinweisen, dass dort die Durchfahrt verboten ist und die Bahn-Brücke Frankfurter Straße nur bis 30 Tonnen zugelassen ist.
Fehlgeleitete LKW können dann noch rechtzeitig am Heubrachkreisel wenden.

Nachdem sich immer noch viele LKW Fahrer in der Waldstadt sich verirren auf der Suche nach der Hamberger Straße (und in der Waldstadt die sehr schmale Hamburger Str. vorfinden):, sollten bereits auf der B8 vor der Abzweigung zur „Frankfurter Straße/Waldstadt“ entsprechende Schilder stehen. Denn in der Frankfurter Straße gilt bereits ein LKW Durchfahrtsverbot, sowie ein Verbot für Fahrzeuge über 30to im Bereich der Bahnbrücke.
im weiterführenden Bereich vor dem Heubrachkreisel soll ein Hinweisschild angebracht werden mit dem Hinweis, dass das Logistikzentrum in entgegengesetzter Richtung liegt und man im Kreisel umkehren kann.
Auch an der Ausfahrt der A45 sollten entsprechende Wegweiser angebracht werden.
in anderen Ortschaften und Städten geht es auch: LKW Nachtfahrverbot im gesamten Orts-/Stadtbereich. Und die Ausnahme soll nicht „Anlieger frei“ sein, sondern ausschliießlich „Be- und Entlader“. (Somit entfällt die Ausrede „Zigaretten kaufen am Automaten“)
Ganz wichtig: eine wirksame Kontrolle des LKW Nachtfahrverbotes: wie uns Bürger*innen mitgeteilt haben, gibt es auch reichlich LKW Verkehr in der Nachtzeit.

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