Bürgeranträge aus der Bürgerversammlung zum Thema Energiewende

In der jüngsten Bürgerversammlung hat ein Bürger zwei Anträge gestellt, die im Bau-, Mobilitäts- und Klimaausschuss (BMKA) am 24. Januar besprochen wurden:

1. Trennung von Heizwasser- und Warmwasseraufbereitung

1. Bürgerantrag: Zur Reduzierung des Energiebedarfs wurde die Trennung von Heizwasser- und Warmwasseraufbereitung innerhalb von 2 Jahren in den kommunalen Liegenschaften beantragt.

Der meist kurzzeitige Bedarf von Warmwasser könnte mit Wärmepumpen, Durchlauferhitzer oder mit PV-Strom (Ökostrom) betriebener  Warmwasseraufbereitung die eingesetzten fossilen Energieträger ersetzten. Die umfassende Stellungnahme der Verwaltung erweckte den Eindruck, dass diese Aufgabe bereits berücksichtigt wurde und auch wird. Eine Auflistung der realisierten Wärmeerzeugungen in den kommunalen Liegenschaft sollte dies bestätigen.

Beispielhaft ist das die zentrale Hackschnitzelanlage des Vitamars und der Maingauhalle, die Wärmeversorgung des Feuerwehrgebäudes aus dem Rathaus heraus oder die Erdwärmepumpe im Kindergarten St. Markus. Erdgasbetriebene Einheiten in der Kettelerschule und dem Feuerwehrgebäude sind im Fokus einer Wärmepumpenumrüstung. Unsere Anforderung, diesen Status in einer Liste weiterzuführen und regelmäßig im Gemeinderat zu berichten, hat der Bürgermeister als nicht erforderlich angesehen. Leider hat die Mehrheit des Ausschuss kein höheres Interesse bekundet und den Antrag mehrheitlich (6:2) abgelehnt.

2. Sanierungsfahrplan der kommunalen Gebäude

2. Bürgerantrag: Im zweiten Antrag wurde ein Sanierungsfahrplan der kommunalen Gebäude für die nächsten 10 Jahre beantragt.

Damit läge ein Kataster vor, um eine Sanierungsrangfolge (Was ist wo zu tun?) aufzustellen, um schließlich den CO2 Ausstoß zu reduzieren und die Klimaziele, auch von Bayern, zu erreichen.

Die Sanierungskosten sind mit den energetischen Einsparungen gegenzurechnen. Ebenfalls wie o. g. Antrag erfüllte die aufgestellte Liste von Maßnahmen der letzten Jahre bei weitem nicht die Anforderung des Antrags. Die Einzelmaßnahmen wie Thermographieuntersuchung aus 2018, die aktuell installierten PV-Anlagen oder Verbrauchserfassung sind keine Untersuchungen im Sinne des Antrags und lassen keinen strukturierten Sanierungsfahrplan erkennen. Die Anforderung für eine regelmäßigen Statusberichterstattung  wurde nicht aufgenommen. Vielmehr lägen die Informationen laut Bürgermeister vor. Aber wo? Wir haben diese Argumentation bemängelt, da keine zentral einsichtige Statusliste vorliegt. Schließlich hat der Ausschuss einstimmig dem weiteren unverbindliche Vorgehen (Was und Wann) zugestimmt.

Gelebte Bürgernähe – (k)ein Vertrauensgewinn

Obwohl der Bürger beider Anträge ein Rederecht angeboten hatte, war er nicht anwesend.

Ja, man habe ihn eingeladen, so die Verwaltung, habe aber keine Rückmeldung bekommen. Warum wurde nicht nachgefragt? War die Einladung zu kurzfristig, da die Sitzungstermine für die Öffentlichkeit ebenso kurzfristig veröffentlicht werden? Schade, denn genau in zeitlich unkritischen Anträgen könnte eine bessere Abstimmung ein Beispiel von Bürgernähe belegen.

Friedolf Bickel, Gemeinderat und Fraktiosvorsitzender B90/Die Grünen
friedolf.bickel@gruene-kleinostheim.de


Anmerkung: Kompetenz vor Ort nutzen!
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig Bürgerversammlungen und Bürgerbeteiligung sind.
Auch hier kann die Gemeinde das Fachwissen von Bürger*innen aufnehmen und nutzen.
Auch wenn nicht beide Anträge durchkamen, so ist es ein guter Denkanstoß gewesen

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