Auf der Zielgerade: Förderrichtlinien „Klimafreundliches Kleinostheim“

Förderrichtlinie Klimafreundliches Kleinostheim
Förderrichtlinie Klimafreundliches Kleinostheim

Aus dem Bau- Mobilitäts- und Klimaauschuss vom 28. März 2023:

Unser neuer Klimamanager hat seit der Festlegung der Fördermaßnahmen in der letzten Sitzung schon eine detaillierte Förderrichtlinie zu allen beschlossenen Einzelmaßnahmen vorgelegt.

Jede Förderposition wurde in Antragsgegenstand, Anforderung und Begründung behandelt und beraten.

Mit Korrekturen wird die beschlossene Vorlage jetzt der Kommunalaufsicht vorgelegt, um das „behördliche OK“ einzuholen. Mit einem positiven Ergebnis könnte die Richtlinie noch vor der Sommerpause beraten werden und in Kraft treten.

Damit werden unsere beiden Anträge aus 2020 umgesetzt und biegen in die Zielgerade ein. Wir freuen uns.

Entwurf der Förderhöhen (noch nicht verbindlich, dies ist der aktuelle vorgelegte Vorschlag der Verwaltung):

Förderfähige MaßnahmenFördersatz [%]Fördermaximum [€]
Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp10%1.500€
Solarthermie-Anlagen10%1.000€
Stationäre Batteriespeicher 10%1.000€
 Wand-Ladestation für Elektroautos 25%250€
Begrünung von Dächern und Fassaden10%1.000€
Regenwassernutzungsanlagen10%500€
Entsiegelungsmaßnahmen10%1.500€
Komposter20%50€
Werte ohne Gewähr

Anmerkung: Die Förderung soll ausschließlich für private Antragsteller gelten, nicht für gewerbliche. Über das Prozedere der Antragstellung und die für die Anttragsstellung benötigten Nachweise/Bestätigungen werden wir noch berichten.


Friedolf Bickel, Gemeinderat und Fraktiosvorsitzender B90/Die Grünen
friedolf.bickel@gruene-kleinostheim.de


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