Infos zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

In einem sehr informativen Vortrag der beauftragten Firma Allevo am 13.07. wurde das Konzept der gesplitteten Abwassergebühr genau erklärt.

Tipp: Dieser Vortrag kann auch nachträglich angehört werden unter https://kleinostheim.abwassersplitting.de/

Anschießend wurden Fragen gestellt, die teilweise das Thema „Abwassergebühr“ verlassen haben. Hier zeigte sich aber, dass es Probleme bei Starkregen gibt, verbunden mit der Frage, ob die vorhandenen Kanäle groß genug dimensioniert sind.

Anfang dieser Woche sollte jeder Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Hausgemeinschaften Post von der Gemeinde erhalten haben. Hier ist in einem Grundstücksplan schon detailliert eingezeichnet, wie sich die Flächen des Grundstücks aufteilen.

Der Plan muss dann kontrolliert und ggf. korrigiert werden. Für Fragen hierzu gibt es auch eine Telefonhotline (Termine siehe unten).

Tipp: Flächenberechnungen mit Hilfe des Bayernatlas.

Schade finde ich, dass doch nicht die Werte der Einzelflächen vorab in die Tabelle eingetragen wurden, sondern nur die geschätzte Gesamtfläche. So muss man nun die Teilflächen anhand von Bauplänen errechnen oder selbst ausmessen. Laut telefonischer Auskunft kann man aber auch die Berechnung via www.bayernatlas.de verwenden: Man sucht sich das gewünschte Grundstück (Eingabe der Adresse) und kann unter dem Menüpunkt „Zeichnen und Messen auf Karte“ und hier „Polygon“ anwählen. Damit kann man die auszurechnende Fläche umreißen und erhält dann die Angabe der Fläche in m³.

Eigentümergemeinschaften sollten prüfen, wer bisher die Wasser-/Kanalabrechnung erhalten hat. Meistens ist dies eine Hausverwaltung, die dann die Berechnung der gebührenpflichtigen Flächen veranlasst und auch die Aufteilung privatrechtlich unter den Eigentümer*innen verteilt.

Gefehlt hat uns im Vortrag, dass die neue Berechnung verursachungsgerechter ist und dass das zugrundeliegende Verwaltungsgerichts-Urteil bereits aus dem Jahr 2003 (!) stammt.

Hintergrundinfos:

Letztendlich wird unterschieden in zwei Flächenarten:

1. Flächen mit Kanalanschluss:

Flächen, die Oberfächenwasser bei Regen und Starkregen in den Kanal einleiten, ob direkt über einen Kanalanschluss (z. B. Regenwasser vom Dach ist direkt über die Regenrinne via Fallrohr an den Kanal angschlosse9) oder indirekt (Parkplatz aufgrund eines Gefälles über den Kanal der Straße entwässert).
Wichtig ist: jede Fläche, die im Falle eines Starkregens in den Kanal entwässert wird, wird zur Berechnung herangezogen. Das gilt auch für Rasengittersteine oder durchlässiges Pflaster. (Hier hätte ich mir einen Versickerugsfaktor gewünscht). Argument hierfür ist, dass die Kosten für das Ableiten von Regenwasser hauptsächlich die Vorhaltekosten sind, d. h. der Bau der entsprechend groß dimensionierten Kanäle, bzw. Rückhaltesysteme).

2. Flächen ohne Kanalanschluss:

Flächen, die Oberflächenwasser nicht in den Kanal einleiten: Diese werden zur Berechnung nicht herangezogen. D.h. eine versiegelte Fläche, die das Regenwasser in den Garten zum Versickern leitet, zählt nicht dazu. Auch Dachflächen, die keinen Kanalanschluss haben, da das Wasser in Regenbehälter und dann in den Garten fließen, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Ausnahme sind Zisternen (> 3m³): wenn diese einen Überlauf haben, d.h. bei Überfüllung in den Kanal entwässern, werden hier pro Kubikmeter max 25m² abgezogen von der Berechnungsgrundlage. Maximal kann aber nur die Fläche abgezogen werden, von der die Zisterne gefüllt wird.

Tipp: Abzug für Zisternen (mit Notüberlauf) a 3m³: hier kann man je Kubikmeter Fassungsvolumen eine Fläche von 25m² abziehen (max. jedoch die Fläche der an die Regenzisterne angeschlossene Dachfläche).
(Anm.: hat die Zisterne keinen Notüberlauf, d.h. keinen Anschluss zum Kanal, so wird die ganze Fläche, die diese Zisterne speist, nicht hinzugerechnet.)

3. Fazit: gerechtere Berechnung und oftmals günstigere Gebühren

Insgesamt führt diese neue Berechnungsart zu einer verursachergerechten Abwassergebühr.
So muss nun z. B. auch die Gemeinde für die öffentlichen Straßen- und Parkflächen, die Regenwasser in den Kanal leiten, Abwassergebühren bezahlen, die vorher nicht anfielen.

Auch Firmen mit großen Dachflächen oder Parkplätzen (die in den Kanal entwässert werden), z. B. Logistiker, werden künftig durch die gesplittete Abwassergebühr mehr belastet werden.

Die Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung bleiben aber die gleichen, werden aber nun anders aufgeteilt. Insgesamt werden somit Wohnungen (vor allem in Mehrparteienhäusern) eher entlastet und Gebäude mit großer Grundfläche und mit wenig Frischwasserverbrauch eher belastet (z. B. Lagerhallen, Logistiker, …)

4. Hilfe durch die Gemeinde, bzw. Allevo

Telefonhotline: 06027 474-255
Mo – Do: 8 – 12 + 13 – 16 Uhr (am Mo. 24.7. bis 19Uhr)
Fr.: 8 – 12Uhr.
(Lobenswert: wenn man nicht durchkommt am Telefon, wird man automatisch zurückgerufen)

Sprechstunden:
Di. 25.07. 9 – 12 Uhr, Rathaus, Eingangsbüro im Untergeschoss
Do. 27.07. 14 – 18 Uhr, Rathaus, Eingangsbüro im Untergeschoss
Mi. 02.08. 9 – 12 Uhr, Rathaus, Eingangsbüro im Untergeschoss
Do. 03.08. 14 – 18 Uhr, Rathaus, Eingangsbüro im Untergeschoss

Zum Nachlesen: unser Beitrag aus 2019 zu diesem Thema:
https://gruene-kleinostheim.de/2019/06/abwassergebuehr/

Olav Dornberg,
Ortsverband-Sprecher, Beauftragter für Social Media und Homepage
olav.dornberg@gruene-kleinostheim.de

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