Vorgaben des neuen Bebauungsplans Gewerbegebiet A3 werden nicht eingehalten 20/12/202320/12/2023 Neues Gewerbegebiet an der A3: Bebauungsplan wird nicht ingehalten Unser Kurzbericht zum Bau-, Mobilitäts- und Klimaausschuss vom 28.November Wiederholt werden Bauanträge mit Abweichungen zu den Vorgaben der Bebauungspläne vorgelegt. Der Ausschuss entscheidet auf Grundlage der Vorlagen, ob diese angenommen oder abgelehnt werden. Mit einer Nachbesserung kann ein Antrag wieder in die Beratung gelangen und ggf. angenommen werden. Der Grund dafür sind historischer Entwicklungen im Baugebiet. Überraschend ist jedoch, dass ein im Mai genehmigter Bauantrag für eine Gewerbehalle im neuen Gewerbegebiet A3 (Burgweg) nicht die Vorgaben des ebenfalls neuen Bebauungsplans aufweist. Die Vorgabe ist, dass Niederschlagswasser (auch von Dachflächen) versickern oder geregelt aus Auffangbecken in das Abwasserkanalnetz geleitet werden soll. Leider hat sich jetzt herausgestellt, dass diese Vorgabe nicht umfänglich umgesetzt worden ist. Für den Großteil der Dachflächenentwässerung wurde beim Landratsamt eine Direkteinleitung in den Main beantragt und um die Stellungnahme der Gemeinde gebeten. Wir haben dieser Vorgehensweise nicht zugestimmt, da sich der Antragsteller trotz der deutlichen Vorgaben aus nicht beschriebenen Gründen nicht daran gehalten hat. Auch dem Ausschuss war diese Lücke bei der Genehmigung nicht bewusst, da in der Kürze der Vorbereitungszeit nicht alle Genehmigungskriterien geprüft werden konnten. Ob für den Bauherrn die Abwägung der Kosten der Abwasserentsorgung gegen die Einleitung in den Main ausschlaggebend war? Diese Antwort liegt nicht vor. Die aktuelle Bebaungspläne liegen hier vor: https://www.kleinostheim.de/bebauungsplaene/ Friedolf Bickel, Gemeinderat und Fraktiosvorsitzender B90/Die Grünenfriedolf.bickel@gruene-kleinostheim.de
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