Zweierlei Maß bei Bauanträgen?

Genau dort, wo auf dem Eckgrundstück Hörsteiner Str./Kard.-Faulhaber-Str. noch vor kurzem ein villenähnliches Gebäude stand, soll ein Gewerbeobjekt entstehen.

In mehreren Bauanträgen wurden auf diesem Grundstück bisher ein Parkhaus, dann eine Lagerhalle und jetzt ein 3-stöckiges Gebäude für Produktion, Lager und Büro beantragt. Letztendlich handelt es sich hier um eine Nachverdichtung, der wir grundsätzlich positiv gegenüber stehen, auch wenn hierfür zuvor wertvoller Wohnraum geopfert wurde.

Die Probleme ergeben sich erst nach genauem Hinsehen:

Der Bebauungsplan sieht an dieser Stelle, in einem 40-Meter-Korridor parallel zur Kard.-Faulhaber-Str., keine Produktion vor, sondern nur eine geräuschreduzierte Nutzung für Lager und Büro. Ferner wird mit 14,5 Metern die im Bebauungsplan definierte Gebäudehöhe von 12 Metern deutlich überschritten.

Dieser Antrag ging jetzt in die zweite Vorlage, nachdem im ersten Anlauf im Sommer keine Zustimmung erreicht wurde. Damals war die Anrechnung der zuvor genehmigten „provisorischen Stellplätze“ an der Hörsteiner Str./Industriestr. mit dem Bauantrag ungeklärt und die Abweichungen zum Bebauungsplan nicht diskutiert.

Jetzt in der Wiedervorlage und der Klärung der Stellplatzzuordnung entstand aus dem Einwand unseres Fraktionssprechers, dass das Bauvorhaben in zwei eklatanten Punkten (s. o.) nicht dem Bebauungsplan entspricht, keine Diskussion. Besonders erwähnenswert ist, dass diese Punkte zuvor auch von der Bauverwaltung nur unüblich kurz angedeutet wurden. Ich hatte den Eindruck, dass diese hier keine Rolle spielen.

Demgegenüber ist es besonders verwunderlich, da bei Wohnungsprojekten oftmals nicht eingehaltene Vorgaben aus dem Bebauungsplan zu Ablehnungen führen. Auch mit dem Argument, dass durch eine Genehmigung von Abweichungen diese auch für Nachbarbauten gelten würden. Und auch verständlich: Ausnahmen führen dann zur Aufweichung von Bebauungsplänen.

Beispiele dazu:

  • Einer Aufstockung eines Wohngebäudes in der Goethestr./Josef-Hepp-Str.wurde nicht zugestimmt, da das Gebäude zwar den gegenüberliegenden Geschäftsgebäuden in der Höhe entspricht, aber nicht dem Bebauungsplan.
  • Einem anderen Wohnungsprojekt mit 4 Wohneinheiten wurde wegen fehlender Stellplätze nicht zugestimmt. Die Lösung wäre das Vorhandensein von Parkplätze unweit des Projektes, was auch mit einer Stellplatzablöse möglich wäre. Aber auch hier wollte man, zu Lasten von Wohnraumschaffung, kein Exempel statuieren.

Kurzum: Wir verstehen nicht, dass bei Wohnungsprojekten gegenüber Gewerbeprojekten ein anderer Maßstab im Umgang mit Bebauungsplänen angelegt wird.

Das Gewerbe-Projekt an der Hörsteiner Str. wird die angrenzende Wohngegend deutlich prägen, zumal nun die ganze 40-Meter-Sonderregelung an der Kard.-Faulhaber-Str. hinfällig ist und dort 14 Meter hohe Produktionsgebäude errichten werden dürfen.

Und genau das war von den Erstellern des Bebauungsplans nicht gewollt. Der 40-Meter Korridor diente dem sanften Übergang von einem Gewerbegebiet in ein Wohngebiet.

Aus meiner Sicht ist es nicht nachvollziehbar, warum der Bauantrag ohne Diskussion der o.g. Punkte mit nur einer Gegenstimme angenommen wurde.

Auch unverständlich: Über das gesteigerte LKW-Verkehrsaufkommen durch Wohngebiete wurde ebenfalls nicht diskutiert, da dies nicht Bestandteil einer Baugenehmigung sei.

Ich habe große Bauchschmerzen …

Olav Dornberg,
Ortsverband-Sprecher, Beauftragter für Social Media und Homepage
olav.dornberg@gruene-kleinostheim.de


Hinweise:

Die Kleinostheimer Bebauungspläne findet man auf: https://www.kleinostheim.de/bebauungsplaene/

Der hier gültige Bebauungsplan „Nr. 05 Gewerbegebiet Hörsteiner Str. links“:
https://www.kleinostheim.de/wp-content/uploads/2020/03/Nr.-05-Gewerbegebiet-H%C3%B6rsteiner-Strasse-links.pdf

Hier zwei Ausschnitte aus diesem Bebauungsplan (rot einkreist haben wir die Stelle markiert, an der das Gewerbegebäude errichtet werden soll):

Das wichtigste hieraus:

Für das Gewerbegebiet gelten die Festsetzungen im rechten Teil -GE-:
u. a. unter Punkt 4: maximale Gebäudehöhe 12,00m

Für den Korridor 40m parallel zur Kardinal-Faulhaber-Str. -GE b- (in der Karte auch als Strichlinie mit Punkten gekennzeichnet) gelten folgende Einschränkungen:

  1. „Auf 40m Tiefe ab Str. Begrenzungslinie sind nur Gebäude mit geringer Emission zulässig, d. h. Büros / Betriebswohnungen / Abstellräume / Lagerräume u.ä.
  2. „Für das Baugebiet (Anm.: im Teilbereich -GE b-) werden folgende schalltechnische Orienteirungswerte festgesetzt:
    Tags 60 dB(A) – Nachts 50/45 dB(A) …“

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Ein Kommentar

  1. Das ist ja jetzt alles nicht wahr! Ausgerechnet an dieser relativ sensiblen Ecke.

    14 m – ich wage es mir nicht vorzustellen. Das bekommt in Kleinostheim Landmarkencharakter.