Wiederholt wurde unser Antrag „Vermiete direkt an die Gemeinde“ („Viernheimer Modell“) zurückgewiesen, ohne dass er in der Gemeinderatssitzung vom 27.11. behandelt wurde.
Etliche Kommunen in Baden-Württemberg haben mit diesem Modell richtiv viel Erfolgt (wir haben darüber berichtet).
Und wieder wurde keine nachvollziehbare Begründung für die Nichtbehandlung geliefert (z.B. rechtliche Grundlagen). Der Antrag sollte der Verbesserung des Wohnangebots und der Reduzierung des Leerstands dienen.
Bedauerlich ist das unser Antrag nicht einmal zum Anlass genommen wurde, allgemein über das Thema Wohnraumknappheit und hohe Mieten zu diskutieren. Denn hierzu gibt es viele Ideen, z. B. mobile modulare Häuser (Tiny-House/Micro-House) auf sog. „Enkelgrundstücken“ oder Hinterliegergrundstücken (wie es im Landkreis Miltenberg bereits realisiert wird).
Woran liegt das? Ist es mangelndes Interesse? Wohnraum schaffen kann doch nicht nur mit der Schaffung von Baugebieten enden.
Zumal die Bayerische Verfassung die Verantwortlichkeit regelt:
Art. 106
(1) Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.
(2) Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.

Friedolf Bickel, Gemeinderat und Fraktiosvorsitzender B90/Die Grünen
friedolf.bickel@gruene-kleinostheim.de

Artikel kommentieren