Stellplatz-Satzung neu geregelt

tellplatzsatzung in Kleinostheim neu geregelt – Regelungen für Fahrräder aufgenommen

Regelungen für Fahrräder aufgenommen

In der Gemeinderatssitzung vom 26. September 2019 wurde die Stellplatzsatzung neu geregelt. Erfreulich ist, dass in Bezug auf Fahrräder einige Kriterien neu aufgenommen wurden, die dem Vorschlag entsprechen, der 2018 von der Verkehrsinitiative und im Juni 2019 nochmals vom Grünen Ortsverband vorgeschlagen worden sind. So müssen Fahrradabstellplätze nun von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ebenerdig oder über Rampen oder Treppen mit Rampen gut zugänglich und verkehrssicher zu erreichen sein. Sie sollen in unmittelbarer Nähe des Eingangsbereichs der Anlage angeordnet werden. Die Fläche eines Fahrradabstellplatzes muss mindestens 1,80 m lang und 0,70 m breit und separat anfahrbar sein. Das ist wichtig, damit sie bei Mehrfachstellanlagen nicht zu eng errichtet werden. Fahrradabstellplätze sollen außerdem ein einfaches und diebstahlsicheres Anschließen des Fahrradrahmens ermöglichen.Mehr gewünscht hätten wir uns bei der Frage, ab welcher Anzahl von Wohneinheiten Fahrradstellplätze vorzusehen sind. Hier sind nun erst ab vier Wohnungen Abstellplätze vorgesehen, statt wie von den Grünen vorgeschlagen, ab zwei Wohneinheiten. Selbst bei drei Wohneinheiten besteht aber bei einer durchschnittlichen Menge von zwei Fahrrädern pro Haushalt ein Bedarf von sechs Fahrradabstellplätzen. Das wird mit der nun beschlossenen Satzung nicht erfüllt. Ebenso müssen nicht alle Abstellplätze überdacht sein. Der Kaufpreis von Fahrrädern ist in den letzten Jahren aber – vor allem durch Pedelecs – deutlich gestiegen. Insofern sehen wir Nachbesserungsbedarf.Grundsätzlich jedoch ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung. Denn die besten Fahrradstraßen oder Radwege nutzen nichts, wenn am Ausgangs- und Zielort keine Möglichkeit besteht, das Fahrrad sicher abstellen.
Tino Fleckenstein

Links:

Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen und deren Ablösung der Gemeinde Kleinostheim:
„alte“ Stellplatzsatung vom 17.02.2003

Die neue Satzung ist noch nicht auf der Kleinostheim-Seite zum aktuellen Zeitpunkt erschienen.
Wesentliche Änderunge sind:
– Erhöhung der Ablösesummen (Projekt bis 4 Stellplätze: Erhöhung von 3.750€ auf 5.000€; Projekt größer 4 Stellplätze: Eröhung auf 10.000€/Stellplatz)
– Stellplatzbreite wächst in Tiefgaragen von 2,50m auf 2,60m an.

Bericht zur neuen Stellplatzsatung im Main-Echo



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