Antrag: Bürgerfragestunde 29/04/202007/06/2020 In der Regel findet viermal jährlich vor der Sitzung des Gemeinderats eine Bürgerfragestunde statt. Findet vor der Gemeinderatssitzung eine Ausschusssitzung statt, ist die Bürgerfragestunde vor dieser Ausschusssitzung durchzuführen. Die Dauer der Bürgerfragestunde wird grundsätzlich auf eine halbe Stunde begrenzt. In der Bürgerfragestunde können Anfragen über kommunale Angelegenheiten gestellt werden, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden können. Nach Möglichkeit sollen diese Anfragen sofort beantwortet werden. Ist dies nicht möglich, so werden sie schriftlich oder in der nächsten Bürgerfragestunde beantwortet. Das Wort können grundsätzlich nur Bürger und Bürgerinnen von Kleinostheim erhalten. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann in einer Bürgerfragestunde nicht mehr als zwei Angelegenheiten zur Sprache bringen. Die Bürgerfragestunde ist vom Bürgermeister ortsüblich bekannt zu machen. In der Einladung zur Sitzung des Gemeinderates, vor der eine Bürgerfragestunde stattfindet, ist auf die Bürgerfragestunde hinzuweisen. Den Vorsitz in der Bürgerfragestunde führt der Bürgermeister. Angenommen: Die Bürgerfragestunden werden nun eingeführt und finden alle 3 Monate vor der Gemeinderatssitzung statt.
Bürgerfragestunde vor dem Gemeinderat am Di. 23.07. 16/07/202416/07/2024 Einer unserer ersten Anträge war die Einführung einer quartalsweisen Bürgerfragestunde. In ihr haben Bürger*innen die Möglichkeit, 30 Minuten vor einer Sitzung (aktuell vor dem Hauptverwaltungsausschuss) dem Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden…
Jetzt mitmachen: Umfrage zum Lärmaktionsplan 10/05/202410/05/2024 Am 2. Mai 2024 startet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur bayernweiten Lärmaktionsplanung. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden in Bayern erhalten bis zum 13. Juni 2024…