Antrag auf Förderung für dezentrale regenerative Energieerzeugung, Energieeffizienz und Elektromobiliät

Um als Gemeinde mit einem relativ kleinen Geld-Betrag eine große Wirkung sowohl bei der regionalen Wertschöpfung als auch beim Klimaschutz zu erreichen, möchten wir mit einer finanziellen Förderung die Bürgerinnen und Bürger motivieren, effiziente Heizsysteme und erneuerbare Energien zu nutzen.

Die EU hat die Senkung der CO2-Emissionen bis 2030 um 55% bestätigt. Somit wird es früher oder später strengere verbindliche Regeln, auch auf Ebene der Kommunen, geben. Dies ist auch durch den Nationalen Klimaplan zu erwarten, da dieser Verschärfungen von Maßnahmen bei Nicht-Erreichung von Zielen vorsieht.

Zudem es seit dem 01.01.2021 einen CO2-Preis, der nach und nach angehoben wird.

Bei dieser Ausgangslage ist es sinnvoll, dass Kommune und Bürgerschaft zusammenarbeiten, um diese Ziele schnell in Angriff zu nehmen und nicht irgendwann gezwungen zu sein, sehr viel in kurzer Zeit umzusetzen, sei es aus finanziellen oder regulatorischen Sachzwängen.

Hier als Beispiel das Antrags-Formular der Gemeinde Karlstein. Dieses Modell könnten wir, mit kleinen Anpassungen*, ebenfalls in Kleinostheim umsetzen.

* Ergänzungen zum Karlsteiner Antrags-Formular:
Punkt 2.1: Es ist wichtig, dass es verschiedene Fördersätze gibt. Zum einen sind die Kosten für Wärmepumpensysteme (Erde-Luft, Sole; Eisspeicher) deutlich höher, zum anderen belasten sie bei sehr kalter Witterung die Stromnetze weniger als Luft-Luft-Wärmepumpen. Das sollte man honorieren, da es bei einem Zubau von 100% Luft-Luft-Wärmepumpen zu einem kostspieligeren Strom- Netzausbau käme. Wärmepumpen sind die einzige Möglichkeit, keinen Energieverlust zu haben, sondern sogar durch Nutzung der Umweltenergie sogar mehr Energie in Form von Wärme zu bekommen, als in Form von Strom hineingesteckt wurde.
Punkt 2.2: Bei PV-Anlagen sollte, in Anlehnung an die EEG-Novelle, die nächste Woche im Bundestag verabschiedet wird, die Grenze bei 30 kWp gesetzt werden. Das kommt aus einer EU-Richtlinie, die bis Mitte 2021 umgesetzt werden muss. Außerdem macht es sehr viel Sinn, da heutzutage eben nicht nur der Haushaltsstrom, sondern auch Mobilität und Heizung mit Strom abgedeckt werden können und daher mehr Solar auf dem Dach sinnvoll ist. Eine Untergrenze von 3 kWp würden wir streichen, damit auch Balkonsolar-Anlagen abgedeckt werden. Bei den Speichern sollte die Fördergrenze, aus den für die PV genannten Gründen auf 15 oder 20 kWh angehoben werden. Eine „Überförderung“ ist durch die Deckelung auf 3000 Euro pro Haushalt nicht zu befürchten.
Punkt 2.3: Hier würden wir uns an die KfW-Förderung für Wallboxen anlehnen. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F %C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/ .
Erstens kann man kombinieren, Zweitens braucht es die hohe Ladeleistung zu Hause eigentlich nicht. Die 100 € gibt es nur für 11 kW-Ladepunkte. Für 22 kW-Ladepunkte sollte es max. 50 € geben. Begründung: Auch hier geht es um die Last, die die Stromnetze, gleichzeitig verkraften müssen. Wenn viele Personen um 16-17 Uhr nach Hause kommen um das Auto mit 22 KW in den nächsten 1-2 Stunden voll zu laden, müssen die Netze sehr viel Strom in einem kurzen Zeitfenster liefern. Bei 11 KW wären es schon 2-4 h und somit die Last von den E-Autos um 50% reduziert.​Für Notfall-Schnell-Ladungen könnte man außerdem die 150 KW-Schnelllader am McDonalds nutzen.

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindeverwaltung möge auf Basis der Karlsteiner Lösung und unter Berücksichtigung der genannten Änderungen einen Vorschlag machen, wie wir dezentrale regenerative Energieerzeugung, Energieeffizienz und Elektromobilität in Kleinostheim fördern können.

Im Hauptverwaltungsausschuss vom 09.02.2021 wurde seitens der Verwaltung zugesagt, dass eine Förderrichtlinie für die Gemeinde Kleinostheim erarbeitet wird, die neben diesen Förderungen auch die Förderung aus unserem Antrag „Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Flächen-Entsiegelung“ enthalten sein wird.
Ebenso soll die bereits bestehende Förderung von Regenwasserzisternen mit eingearbeitet werden.
Auf unseren Wunsch hin wird auch geprüft, wie die Föderrichtlinien leichter auffindbar ist (auf der Homepage).

Update: Die Förderrichtlinie wurde erstmals im Bau-, Mobilitäts- und Klimaauschuss am 28.02.2023 beraten.

Update: Die Förderrichtlinie wurde erstmals im Bau-, Mobilitäts- und Klimaauschuss am 28.02.2023 beraten.

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3 Kommentare

    1. Der Antrag ist bereits genehmigt. Im letzten Hauptverwaltungsausschuss wurde auch nochmals um den Umfang der zu fördernde Maßnahmen beratschlagt. Nun liegt die Umsetzung in der Hand der Gemeindeverwaltung. Leider ist auch noch keine Ausschreibung für die Stelle des von den Grünen beantragten Klimaschutzmanagers veröffentlicht worden, sodass auch dies sich hinzieht. Wir werden es jedoch gebührend feiern und entsprechend veröffentlichen, wenn dieses großartige Projekt umgesetzt wurde. Denn das wäre ein Meilenstein für Kleinostheim und die Energiewende vor Ort.