Nachgefragt

Ortseingang von Kleinostheim mit dem Schild: LKW Nachtfahrverbot von 22 - 6Uhr. Anlieger frei.

Folgende Themen haben wir in der Gemeinderatssitzung vom 25. November angesprochen:

Lücken im LKW-Nachtfahrverbot durch Kleinostheim

Aktuell gilt das Nachtfahrverbot für LKW ausschließlich für den Bereich der B8 zwischen Saaläcker Straße und Heubrach-Kreisel. LKW ab 7,5 t dürfen somit auf Nebenstraßen (z.B. der Goethestraße) legal auch nachts durch den Ort fahren. Zu unserem Hinweis auf diese lückenhafte Regelung will die Verwaltung in Sitzung des Bau-, Mobilitäts- und Klimaausschusses im Dezember eine Stellungnahme abgeben.

Wie ist der Stand des Verkehrsentwicklungsplans?

Wir haben zum wiederholten Mal um eine Information über den Entwicklungsstand gebeten, der nach fast 3 Jahren der Beauftragung aussteht

Tempo 30 an der neuen Kinderkrippe/Spielplatz

Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h in der Goethestraße gilt aktuell nicht für den Bereich der neuen Kinderkrippe. Wir haben auch dies angesprochen, damit hier eine entsprechende Änderung erfolgen muss. Wünschenswert wäre zudem ein Warnschild „Vorsicht Kinder“ mit entsprechender Bodenmarkierungen (ggf. rot eingeschwemmter Asphalt).

Friedolf Bickel, Gemeinderat und Fraktiosvorsitzender B90/Die Grünen
friedolf.bickel@gruene-kleinostheim.de


Portraitbild: Tino Fleckenstein

Tino Fleckenstein, Sprecher des OV Kleinostheim
tino.fleckenstein@gruene-kleinostheim.de


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