Regionalplan Bayerischer Untermain* – Leitplanken für unsere Ortsentwicklung und mehr

Wie wird, kann oder soll sich unsere Gemeinde im Umfeld des Untermain aktuell und zukünftig entwickeln? Diese Rahmenbedingungen, Vorgaben und Richtlinien sind im Regionalplan enthalten. So wird (ganz pragmatisch) auf die Siedlungsentwicklung eingegangen, indem vor der Ausweisung von Bauland die innerörtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen. Auch die Ausweisung von Gewerbeflächen sind auf ausreichend Grünstrukturen sowie Infrastrukturen zur Wasserrückhaltung und –wiederverwendung zu bewerten.

Und das was uns alle BEWEGT ist die Verknüpfung von Bahn, Bus und Fussgänger*innen an zentralen Mobilitätsknoten. Ein zuverlässiges und attraktives Mobilitätsnetz ist nur mit einem abgestimmten Ausbau erreichbar und wäre für die Region Bayerischer Untermain und dem Verdichtungsraum Aschaffenburg eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr.

Die Entlastung der Ortsdurchfahrt B8 ist ebenfalls Bestandteil des Regionalplan, indem als eine Voraussetzung der Ausbau der B 469 zwischen A3 und A45 im Fernstraßenausbaugesetz mit der Dringlichkeit „Vordringlicher Bedarf“ geführt wird.

Dieser kurze Einblick zeigt, dass für viele regionale Ziele und Aufgaben die Grundlagen und Vorgaben aus ökologischer und besonders den Erkenntnissen mit dem Umgang mit der Natur in den Regionalplan eingeflossen sind. Jetzt gilt es um so mehr diese Leitplanken der Planung zu berücksichtigen und einzufordern für ein lebenswertes Kleinostheim.

* Infos zum Regionalplan Bayerischer Untermain: https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177670/eigene_leistung/el_00223/index.html

Friedolf Bickel, Gemeinderat und Fraktiosvorsitzender B90/Die Grünen
friedolf.bickel@gruene-kleinostheim.de


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