Widerrechtliches Auffahren, Befahren und Parken von und auf Grünflächen des Mainuferweg

Begründung:

Die bisher montierten Verkehrsbügel verhindern nicht in Gänze die Zufahrt auf den Mainuferweg. So kann und wird beispielsweise am Ende der Schwanengasse über den Behindertenparkplatz auf den Weg gefahren.

Grünflächen links und rechts des Mainuferwegs dienen der Erholung und sind nicht für das widerrechtlich befahren bzw. parken durch Kfz vorgesehen.

Zur Vermeidung des Befahrens der Grünflächen wurden schon erste Ansätze ausgeführt. Von der Schwanengasse in Richtung Marienhof ist die Befahrung durch schon vorhandenen großen Begrenzungssteine nicht möglich. Durch den gegebenen Abstand können Fußgänger und Radfahrer jedoch weiterhin die Grünflächen nutzen.

Beschlussvorschlag:

Wir beantragen die Erfassung von Zufahrtslücken auf der gesamten Mainuferstrecke und das gezielte Auslegen von Überfahrhindernissen, um das widerrechtliche Befahren/Parken mit Kfz von Grünflächen zu verhindern.

Dies betrifft den Mainuferweg

– am Ende der Schwanengasse der Behindertenparkplatz

– am Ende der Schwanengasse in Richtung Friedhof

– von der Mainstraße Richtung „Zum Schwanen“ auf gesamter Strecke

(s.a. Anlagen)

Die Hindernisse sind so zu wählen, dass sie erkennbar sind und bleiben (z.B. große Steine oder auch Baumstämme, die auch als Sitzmöglichkeit und Balancierbalken dienen können tragen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität bei, o.ä.).

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