Die Behindertenrechtskonvention der Vereinen Nationen fordert dazu auf, über die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung zu reden und eine selbstverständliche Teilhabe dieser Menschen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Auch aufgrund des demografischen Wandels ergeben sich Herausforderungen, allen Menschen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Deshalb sollte die Gemeindeverwaltung eine Satzung für die Gründung eines Senioren- und Behindertenbeirates erarbeiten. Die Satzung sollte Rechte und Pflichten enthalten wie Beteiligungs- und Antragsrecht sowie Berichtspflicht beinhalten.
Auch die Zusammensetzung des Beirates sollte geregelt werden: Mit dabei sein sollten in jedem Fall Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen, örtliche Einrichtungen (Haus Sankt Vincenz von Paul GmbH) sowie ggf. Wohlfahrts- und Angehörigenverbänden.
Die zentrale Aufgabe des Beirates sollte sein, die Gemeinde zu beraten und auf mögliches Verbesserungspotential hinzuweisen, speziell bei neuen Bauvorhaben. Gerade im letzten Punkt sehen wir sehr viel Potential, Projekte effektiver durchzuführen, indem man betroffene Personenkreise involviert.
Im Gegensatz zum Behindertenbeauftragten ist ein Beirat breiter aufgestellt und somit besser vorbereitet für die vielfältigen und wichtigen Aufgaben.
Olav Dornberg
Zum Thema passend:
https://gruene-kleinostheim.de/2019/10/komfortspur-kirchstrasse/
Wir sind der Meinung, ein entsprechendes Gremium hätte dem Gemeinderat und der Verwaltung mit Informationen (z. B. DIN gemäßes Bauen), praxisgerechten Hinweisen und Ratschlägen zur Seite stehen können. Somit wäre ein solches Projekt schneller, kostengünstiger und zukunftsgerichteter durchführbar.
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