Antrag: Bürgerfragestunde 29/04/202007/06/2020 In der Regel findet viermal jährlich vor der Sitzung des Gemeinderats eine Bürgerfragestunde statt. Findet vor der Gemeinderatssitzung eine Ausschusssitzung statt, ist die Bürgerfragestunde vor dieser Ausschusssitzung durchzuführen. Die Dauer der Bürgerfragestunde wird grundsätzlich auf eine halbe Stunde begrenzt. In der Bürgerfragestunde können Anfragen über kommunale Angelegenheiten gestellt werden, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden können. Nach Möglichkeit sollen diese Anfragen sofort beantwortet werden. Ist dies nicht möglich, so werden sie schriftlich oder in der nächsten Bürgerfragestunde beantwortet. Das Wort können grundsätzlich nur Bürger und Bürgerinnen von Kleinostheim erhalten. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann in einer Bürgerfragestunde nicht mehr als zwei Angelegenheiten zur Sprache bringen. Die Bürgerfragestunde ist vom Bürgermeister ortsüblich bekannt zu machen. In der Einladung zur Sitzung des Gemeinderates, vor der eine Bürgerfragestunde stattfindet, ist auf die Bürgerfragestunde hinzuweisen. Den Vorsitz in der Bürgerfragestunde führt der Bürgermeister. Angenommen: Die Bürgerfragestunden werden nun eingeführt und finden alle 3 Monate vor der Gemeinderatssitzung statt.
Themen aus der Bürgerversammlung 2024 31/10/202430/10/2024 Die Bürgerversammlung war mit ca. 80 Zuschauern gut besucht. Die Präsentation „Rückblick und Aktuelles aus der Gemeinde“ war sehr informativ und kurzweilig. (Sollte diese von der Gemeinde veröffentlicht werden, dann […]
Gemeinderat- und Ausschuss-Sitzungen: Besucher*innen willkommen! 24/10/202427/10/2024 Gerne weisen wir an dieser Stelle auch auf die nächsten öffentlichen Sitzungen im Sitzungssaal der Gemeindewerke, Industriestraße 8, 2.OG hin. So stehen nächste Woche am Dienstag und Donnerstag wieder Sitzungen […]