Einwendung zum Bullenstall – Bekanntmachung des Landratsamtes

Nach einiger Zeit wird es nun um das Thema Bullenstall in Kleinostheim lebendiger. Das Landratsamt hat in einer Bekanntmachung vom 8. März 2022 dazu aufgefordert, Einwendungen gegen das Bauvorhaben bis spätestens einen Monat nach der Bekanntmachung, d.h. bis zum 11. April 2022, zu erheben.

In der Bekanntmachung wird Bezug genommen auf die Planung für einen Bullenstall für 450 Tiere und zwei Fahrsilos, eine landwirtschaftlichen Biogasanlage mit 75 KW und die Nutzungsänderung einer bestehenden landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle in einen Bullenmaststall für 50 Tiere.

Jetzt gilt es, die Themen, die uns bewegen, in Schriftform zu bringen und an die zuständigen Behörde in Form einer Einwendung weiterzugeben. Jeder der Bedenken bei dem Projekt hat, kann diese per Brief oder E-Mail äußern.

Die Kontaktdaten für die Einwendungen lauten wie folgt:
Landratsamt Aschaffenburg – Untere Bauaufsichtsbehörde, Bayernstraße18, 63739 Aschaffenburg
Email: bauaufsicht@lra-ab.bayern.de


Portraitbild: Tino Fleckenstein

Tino Fleckenstein, Sprecher des OV Kleinostheim
tino.fleckenstein@gruene-kleinostheim.de


Weitere Infos auf den Seiten der Bürgerinitiative www.lebenswertes-kleinostheim.de

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