Sondersitzung des Gemeinderates

Damit haben wir nicht gerechnet: Ein von über 400 Bürger*innen unterschriebener Brief* mit der Bitte, das Thema „Fällung der Kastanie“ nochmals zu überdenken, hat Früchte gezeigt.
*Anm.: dieser Brief wurde von einer parteiunabängigen Gruppe von Kleinostheimer*innen geschrieben und initiiert, die die Entscheidung des Gemeinderates absolut nicht nachvollziehen können.

Hierzu gibt es eine kurzfristig angesetzte Gemeinderatssitzung zu einer ungewöhnlichen Zeit:

Montag, 6. Feb. um 16Uhr
im neuen Sitzungs-Saal in der Industriestr. 8
(Hörniggebäude, 2. Obergeschoss)

einzige Tagesordnungspunkte* sind:

1. Antrag auf Fällung der Kastanie und Neubepflanzung des Außengeländes der Kinderkrippe in der Goethestraße; Bitte zum Überdenken der getroffenen Entscheidung
(-> aktueller Beitrag)

Ergebnis: es kam nicht zur erneuten Abstimmung, da sich die Überzeugungen der einzelnen Gemeinderät*innen nicht geändert hätten, auch nicht aufgrund des Briefes, der von so vielen Bürger*innen unterschrieben wurde.
Da der Baum gleich am daraffolgenden Tag gefällt wurde, war wohl auch schon der Auftrag zur Fällung bereits vergeben. Somit war der Bürgermeister sich wohl sehr sicher, dass es hier kein Umdenken mehr gibt. Unsere Aufgabe ist es, kritisch bei allen Bauvorhaben auf das Thema Bäume zu schauen und wischi-waschi-Formulierungen („mögichst jeder Baum wird erhalten“) nicht akzeptieren.

2. Antrag des Gemeinderates auf Nachprüfung des Beschlusses Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO), evtl. Anbringung einer Grenzmarkierung für Park- und Halteverbote im Kreuzungsbereich Kirchstraße/Pestalozzistraße, des Bau-, Mobilitäts- und Klimaausschusses vom 24.01.2023
(-> aktueller Beitrag)

Ergebnis: Zum vierten mal wurde eine Entscheidung eines Ausschusses im Gemeinderat umgedreht. Woran das liegt? Ganz einfach: im Ausschuss haben die FW defacto die Mehrheit, im Gemeinderat eben nicht. Auch wird im Gemeinderat lösungsorientierter diskutiert. Daher wurde festgestellt, dass die entsprechende Verwaltungsvorschrift doch Lösungen aufzeigt:
————————–
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO sagt zur „Zickzacklinie“ (Z299):
Zu § 12 Halten und Parken
[…]
2. Wo an einer Kreuzung oder Einmündung die Parkverbotsstrecke von 5 bzw. 8 Metern keine ausreichende Sicht in die andere Straße schafft oder das Abbiegen erschwert, ist diese z. B. durch die Grenzmarkierung (Zeichen 299) angemessen zu verlängern. Wo es erforderlich ist, kann auch die Parkverbotsstrecke von 5 bzw. 8 Metern zur Unterstreichung des Verbots entsprechend gekennzeichnet werden.
[…]
————————–
Die Pestalozzistr. ist tatsächlich schwer einsehbar, da kurz nach dem Kurvenbereich auch der Gehweg unvermittelt aufhört.

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*Tagesordnung siehe:
http://www.sitzungsdienst-kleinostheim.de/bi2/to010.asp?SILFDNR=1626

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