Endlich: Kick-off für die Förderrichtlinie „Klimafreundliches Kleinostheim“ 08/03/202308/03/2023 Vorab: Wir Grüne bedanken uns für die Umsetzung unserer Anträge aus 12/2020 und 01/2021 und die engagierte und zielführenden Diskussionen. Benjamin Warganz (Klimaschutzmanager der Gemeinde Kleinostheim) legte eine umfassende Aufstellung betreffender Förderbereiche mit Pro-und-Contra-Belegen vor. Diese wurden im einzelnen diskutiert und bewertet und bilden die Grundlage für die Vorlage einer Förderrichtlinie. Diese Bereiche wurden aufgenommen: Photovoltaik (PV-Anlagen) Solarthermie (diese war unverständlicherweise nicht vorgeschlagen, wurde aber nach eingehende Diskussion aufgenommen) Batteriespeicher Wandladestation für Autos („Wall-Box“) Dach- und Fassadenbegrünung und Entsiegelungsmaßnahmen (dient nicht nur dem Klimaschutz, sondern auch der Artenvielfalt und den Problemen Starkregen sowie Wasserknappheit) Diese Bereiche wurden nicht aufgenommen: Wärmepumpensysteme Wärmedämmung (obwohl genau diese Maßnahme die Grundlage für effizientes Haushalten ist, wurde dieser Bereich mehrheitlich mit 7:1 abgelehnt) Erneuerbare Baumaterialien schwimmende PV-Anlagen (das war mal ein Antrag der Freien Wähler: hierfür gibt es aber kein passendes Gewässer in Kleinostheim. In Alzenau ist das hingegen ein Thema) Wasserstoffanlagen umweltbewusstes Bauen Das sind Bereiche, die für Kleinostheim nicht zutreffend (→ schwimmende PV-Anlage) sind oder in der Anwendung für den privaten Nutzen noch in den Kinderschuhen stecken (→ Wasserstoff). Wir haben zum Ausdruck gebracht, dass wir keine Technik/Technologie gefördert haben wollen bzw. können, sondern dass eine Entscheidungshilfe und ein finanzieller Anstoß für den Einsatz klimafreundlicher, energieeffizienter Maßnahmen dem Bürger zur Hand gegeben werden soll. Dies soll und kann nicht im Wettbewerb mit der gesetzlichen Förderung stehen. Deshalb erwarten wir im nächsten Schritt einen nachvollziehbaren Förderungskatalog. Eine vorzeitige Beratungsvorlage hilft im Ausschuss, um Fragen im voraus zu formulieren. Denn komplexe Sachverhalte sind in der bisherigen Kürze der Vorlagen nicht gewissenhaft zu erfassen. Ergänzung 1: Mit diesem Beschluss wird unser angenommener Antrag vom Dez. 2020 zur „Förderung von Dach-, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Flächenbegrünung“ und vom Jan.2021 „Förderung von dezentraler regenerativer Energieerzeugung, Energieeffizienz und Elektromobilität“ auf den Weg gebracht. Als Beispiel wurde die Förderrichtlinie der Gemeinde Karlstein genannt. Ergänzung 2Wir haben in der Sitzung angeregt das die Förderrichtlinie rückwirkend für private Klimaschutzmaßnahmen zum 1. März 23 bereits gelten sollten, damit mit einer Umsetzung nicht bis zur Umsetzung der Förderrichtlinie gewartet werde muss. Somit würde schon jetzt ein Anstoß vorliegen, damit Klimaschutzmaßnahmen begonnen werden, ohne auf eine kommunale Förderung zu verzichten. Die erste Stellungnahme der Verwaltung verneinte aus kommunalrechtlicher Sachlage ein solche Vorgehensweise. Vielleicht ergibt aus einer nähere Prüfung ein positive Aussage.
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