Beschlussvorschlag
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und der Polizei zusätzliche Querungshilfen / Zebrastreifen für Fußgänger im Ortsgebiet einzurichten.
Diese sind an folgenden Orten vorzusehen:
1. Hörsteiner Straße / Friedenstraße
2. Hörsteiner Straße / Kardinal Faulhaber Straße
3. Hörsteiner Straße / Marienstr.
4. Hörsteiner Straße / Ludwigstr.
5. Goethe Straße / Carl Gördeler Straße
6. Kirchstraße bzw. Ludwigstraße
7. Aschaffenburger Straße / B8 zwischen An der Tuchbleiche und Mainstraße
8. Aschaffenburger Straße / B8 an der Kreuzung Reitergasse / Schwanengasse
Begründung
Ziel ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen in Kleinostheim zu erhöhen. Die Einrichtung von Zebrastreifen ermöglicht die Teilhabe zu Fußgängerinnen am Verkehr und erhöht die Lebensqualität in unserer Gemeinde. Es ermöglicht die sichere Querung der Straßen bei zunehmendem Verkehr insbesondere für Kinder (Schulweg, Nachmittagsaktivtäten) und der steigenden Zahl an älteren Bürger*innen. Es ermöglicht die Überquerung ohne lange Umwege bis zur nächsten Ampel (Abstand zwischen Ampeln auf der B8 beträgt bis zu 850m). Es ermöglicht die Erreichung des Mainufers zur Naherholung, sowie der Gasthäuser. Es hilft die Menge an Elterntaxis zu verringern. Es macht Kinder selbständig und ältere Menschen länger mobil und gesund.
Positives Vorbild: In der Goethestraße gibt ist es an wichtigen Stellen Zebrastreifen in kurzen Abständen von unter 100 Metern. Dies hat sich bewährt und wird von der Bevölkerung gut angenommen.
Die Novelle der StVO ermöglicht die Einrichtung von Querungshilfen zur Steigerung des Fußverkehrs. Der seit einigen Monaten vorliegende Verkehrsentwicklungsplan empfiehlt die Einrichtung dieser kostengünstigen und wirksamen Querungshilfen.
Mit diesem Antrag verhindern wir mit wenig Aufwand schwere Unfälle und sorgen letztlich für mehr Lebensqualität in Kleinostheim!
Wir bitten Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

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