Information der Verwaltung über mittelfristig geplante Maßnahmen

Begründung:

Kurzfristig angesetzte Baumaßnahmen oder auch kurzfristig vorgelegte Beschlußvorlagen sind das Ergebnis einer planerischen Vorbereitung mit einem mittel- bzw. langfristigen zeitlicher Vorlauf.
Um eine sorgfältige Beratung in den Ausschüssen oder dem Gemeinderat zu gewährleisten sollte es der Verwaltung möglich sein, die Gemeinderät*innen mit Informationen schon in der Vorbereitungsphase zu versorgen.
Dadurch kann eine qualifizierte und inhaltliche Auseinandersetzung weit vor einer Beschlussfassung beginnen. Fragen und Unklarheiten können daher im Vorfeld beantwortet und geklärt werden. Grundlegende Fragen und Antworten in den Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen können reduziert werden.
Die Gemeinderät*innen sind dann auch in der Lage Fragen der Bürger*innen kompetent zu beantworten.

Aus den priorisierten und koordinierten Planungsaktivitäten der Verwaltung ist diese Anforderung daher ohne erhöhten Aufwand zu erfüllen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung informiert künftig in jeder Gemeinderats- bzw. Ausschusssitzung über alle mittelfristig geplanten Maßnahmen die innerhalb der nächsten 3 Monate voraussichtlich bzw. verbindlich zur Ausführung kommen werden. Diese Informationsbereitstellung für die Gemeinderät*innen ist als Tagesordnungspunkt in den Sitzungen regelmäßig mitzuführen.
Aus obiger Begründung kann dieser Beschluss umgehend umgesetzt werden. Dies betrifft z.B. bauliche Maßnahmen oder auch Projektplanungen in der Vorbereitung zu einer Beschlußvorlage.

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