Antrag: Geschäftsordnung veröffentlichen

Jedem Mitglied des Gemeinderats ist ein Exemplar der Geschäftsordnung auszuhändigen. Die Geschäftsordnung wird im Internetauftritt der Gemeinde veröffentlicht. Im Übrigen liegt die Geschäftsordnung zur allgemeinen Einsicht in der Verwaltung der Gemeinde aus.

Antrag: Werbung für Bürgerversammlungen

Geschäftsordnung §15: Abhalten von Bürgerversammlungen Bürgerversammlungen* sollen auf der gemeindlichen Internetseite, in der Lokalpresse und per Aufstellen von Plakaten beworben werden, um eine rege Teilnahme zu erzielen und die Bürgerbeteiliung…

Transparenz überzeugt und kommt an. Wann?

Wir setzen uns für eine Demokratie des Mitmachens und Mitbestimmens ein. Das beste Rezept gegen eine Politik, die „von da oben“ kommt, ist mehr direkte Demokratie durch Bürgerbeteiligung – dafür machen wir uns stark!

1 5 6 7